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Aenderung Historie

Abschluss Gartenbaubetriebe S

Redaktionelle Anmerkungen Gewerkschaft PRO-GE
  • Erhöhung der Kollektivvertragsstundenlöhne
    • in der Lohngruppe 1 um
      8,5 %
      ,
    • in der Lohngruppe 2 um
      8,7 %
      ,
    • in der Lohngruppe 3 um
      8,5 %
    Dies ergibt einen Durchschnitt in den drei Lohngruppen von
    8,57 %
  • Aufrechterhaltung bestehender Überzahlungen für das Jahr 2023 im Kollektivvertrag (Parallelverschiebung)
  • Erhöhung des Lehrlingseinkommens
    • im 1. Lehrjahr um
      19,24 %
      ,
    • im 2. Lehrjahr um
      25,0 %
      ,
    • im 3. Lehrjahr um
      16,01 %
    Dies ergibt einen Durchschnitt von
    20,08 %
  • Anpassung und Klarstellung der §13 Durchrechnung der Arbeitszeit, gilt auch für unbefristete Teilzeitverträge, jedoch nur für die Mehrarbeitszeit (40 Stunden)
  • Absichtserklärung über Verhandlungen 2023 zur Einführung einer Saisonbranche (Kündigungsfristen)
  • Neuer Mindestlohn:
    1.678,08 €
Geltungsbeginn
01. Jänner 2023