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Gablonzer Warenerzeuger / Heimarbeitsgesamtvertrag / Heimarbeitsvertrag

Heimarbeitsgesamtvertrag


der Gablonzer Warenerzeugung

Gewerbe und Insdustrie

abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Glasindustrie und der Bundesinnung der Kunsthandwerke einerseits sowie dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Produktionsgewerkschaft (Pro-Ge), anderseits.


§ 1 Geltungsbereich
Der Heimarbeitsgesamtvertrag gilt:
1.  Räumlich:
Für das ganze Bundesgebiet der Republik Österreich.
2.  Fachlich:
Für alle Betriebe der vertragschließenden Arbeitgeberorganisationen, die ganz oder überwiegend Waren nach Gablonzer Art herstellen.
3.  Persönlich:
Für alle in den Betrieben beschäftigten Heimarbeiter/-innen.


§ 2 Mindestlöhne
Den in Heimarbeit Beschäftigten gebühren folgende Mindestlöhne:
a.) für das Fädeln und Bündeln von unbearbeiteten Perlen (Rohware), für das Schürfen, Fädeln, Knüpfen, Ketteln und Überziehen von sonstigen Perlen, für das Aufnähen von Glas- und Kunststoffknöpfen (Ösenknöpfe und Dreher), das Aufnähen von Schließen und die Erzeugung von Rosenkränzen, sowie für die Bearbeitung von Bijouteriewaren aus Kunststoff und Glas, wie Broschen, Ohrclipse, Lockenwickler, für das Einbrennen von Glassteinen, Mechaniken und Korallen, für das Abzwicken von Perlen und Knöpfen, für das Kleben und Formen von Kunststoffteilen usw., für die Erzeugung von Bijouterie- und Schmuckwaren (insbesondere Fassen, Kitten und Einklopfen von Glassteinen) und Industriemalerei, sowie Ketteln von Lusterbestandteilen EUR 7,17 brutto
b.) für Lötarbeiten (wie Zusammensetzten und Löten von Metallteilen) im Rahmen der unter Punkt a.) angeführten Erzeugung und für andere Lötarbeiten EUR 7,48 brutto


§ 3 Lohnänderung
Die Vertragspartner kommen überein, dass für die Heimarbeiter/-innen mit 1.1.2022 der Abschluss des „Kollektivvertrages der Gablonzer Warenerzeuger Gewerbe und Industrie“ vom 1.1.2022 Geltung erlangt.
Die Mindestlöhne nach § 2 lit a.) betragen 71 % der Lohngruppe III (nach 6 Monaten) des „Kollektivvertrages für Arbeiter der Gablonzer Warenerzeuger Gewerbe und Industrie“, mindestens EUR 7,17 brutto.
Die Mindestlöhne nach § 2 lit b.) betragen 78 % der Lohngruppe III (nach 6 Monaten) des „Kollektivvertrages für Arbeiter der Gablonzer Warenerzeuger Gewerbe und Industrie“.
Weiters wird vereinbart, dass in Zukunft jeweils der Abschluss des „Kollektivvertrages für Arbeiter der Gablonzer Warenerzeuger Gewerbe und Industrie“ auch für den Heimarbeitsgesamtvertrag Geltung hat.


§ 4 Unkostenzuschlag und Aufwandsentschädigung
Die in Heimarbeit Beschäftigten erhalten auf die errechneten Stückentgelte einen Unkostenzuschlag von 10 Prozent. Wenn die in Heimarbeit Beschäftigten bei der Durchführung der Lötarbeit die erforderlichen Materialien (Lot, Dissousgas, Sauerstoff, usw.) selbst beistellen, ist zusätzlich eine Aufwandsentschädigung von 15 Prozent zu gewähren. Der Unkostenzuschlag und die Aufwandsentschädigung sind gesondert auszuweisen.


§ 5 Nachtarbeit
Wenn vom Auftraggeber Lieferfristen angeordnet werden, die die Durchführung von Nachtarbeit notwendig machen, so ist die Heimarbeit in der Zeit von 20:00 bis 22:00 mit 50 % und von 22:00 bis 6:00 mit 100 % Zuschlag zu entlohnen. Für Jugendliche gelten die jeweils in Kraft stehenden gesetzlichen Bestimmungen.


§ 6 Begünstigungsklausel
Bestehende höhere Entgelte bleiben durch diesen Heimarbeitsgesamtvertrag unberührt.


§ 7 Wirksamkeitsbeginn
Der Wirksamkeitsbeginn dieses Heimarbeitsgesamtvertrages wird mit 1.1.2022 festgesetzt. Die Laufzeit dieses Heimarbeitsgesamtvertrages richtet sich nach dem „Kollektivvertrag für Arbeiter der Gablonzer Warenerzeuger Gewerbe und Industrie“.
Mit Wirksamwerden dieser Vereinbarung tritt der Heimarbeitsgesamtvertrages vom 1.3.1997 sowie alle vorhergehenden Fassungen außer Kraft.



Wien, am 29.12.2021
Fachverband der Glasindustrie Österreichs
Der Obmann: Der Geschäftsführer:
DI Johann Eggerth e.h. MMag. Alexander Krissmanek e.h.
Bundesinnung der Kunsthandwerke
Der Bundesinnungsmeister: Der Geschäftsführer:
Wolfgang Hufnagl e.h. Mag. Erwin Czesany e.h.
Die Verhandlungsleiterin:
Mag. Claudia Aichhorn e.h.
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Produktionsgewerkschaft
Der Bundesvorsitzende: Der Bundessekretär:
Rainer Wimmer e.h. Peter Schleinbach e.h.
Der Sekretär:
Franz Stürmer e.h.