Nahrungs- und Genußmittelindustrie / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft PRO-GE
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen
Geltungsbereich
Österreich
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
Wird in der jeweiligen Branche verhandelt – siehe Lohnverträge.
Mindestlohn/Mindestgehalt
Wird in der jeweiligen Branche verhandelt – siehe Lohnverträge.
Lehrlingsentschädigung
Wird in der jeweiligen Branche verhandelt – siehe Lohnverträge.
Zulagen/Zuschläge
Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage
Arbeitszeit
-
•
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38 Stunden für die Mühlen-, Speiseöl-, Fett-, Suppen-, Tabak- sowie Zuckerindustrie und 38,5 Stunden für alle anderen Verbände, sofern nicht das BäckAG zur Anwendung gelangt.
-
•
Überstundenzuschlag: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.
.
Kündigungsfristen
Für AG:
bis zu 6 Monaten |
1 Woche |
über 6 Monate |
6 Wochen |
über 2 Jahre |
8 Wochen |
über 5 Jahre |
13 Wochen |
über 15 Jahre |
17 Wochen |
über 25 Jahre |
21 Wochen |
Für AN:
bis zu 6 Monaten |
1 Woche |
über 6 Monate |
4 Wochen |
Achtung: Verfall von Ansprüchen
- Ansprüche müssen binnen 5 Monaten nach dem Entstehen bzw. Bekanntwerden geltend gemacht werden
Weitere sozialpolitische Errungenschaften