Vereinbarung
Zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie, Österreichs,
Verband der Futtermittelindustrie
1030 Wien, Zaunergasse 1-3, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Agrar-Nahrung-Genuss, 1040 Wien, Plößlgasse 15
Vereinbarung
Anläßlich der Lohnverhandlungen 2002 der Futtermittelindustrie wurde vereinbart, dass die Lohnkategorie 4 um den Begriff "Hubstaplerfahrer" zu ergänzen ist.
Weiters wurde einvernehmlich klargestellt, dass sofern ein Arbeitnehmer als Hubstaplerfahrer von den Lohnkategorien 5 und 6 in die Lohnkategorie 4 umzustufen ist, eine allfällig bestehende Überzahlung auf die Umstufung angerechnet werden kann.
Redaktionelle Anmerkungen
Die folgenden Werte bezogen sich auf den Lohnvertrag vom 1.8.2002 und sind nicht mehr gültig.
z.B.: Ein Hubstaplerfahrer der bisher in der Lohnkategorie 5 mit einem Ist-Lohn von Euro 7,50 pro Stunde (KV-Lohn bisher Euro 6,79) eingestuft war, wird nun in die Lohnkategorie 4 umgestuft (KV-Lohn neu Euro 7,2766) und behält seinen Lohn von Euro 7,50 pro Stunde unverändert weiter (es reduziert sich lediglich die Überzahlung von Euro 0,71 auf Euro 0,2234).
Wien, am 24. Juli 2002