Futtermittelindustrie / Zusatz / Lohn/Gehalt
Zusatzkollektivvertrag
über eine Prämie zur bestandenen Lehrabschlussprüfung
abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, 1030 Wien, Zaunergasse 1-3, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft/Nahrung/Genuss, 1034 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1.
Artikel I Geltungsbereich
a)
Räumlich:
Für alle Bundesländer der Republik Österreich.
b)
Fachlich:
Für alle Mitgliedsfirmen des Fachverbandes der Nahrungs- und Genussmittelindustrie, ausgenommen die Mitgliedsfirmen der Brau-, Milch-, Zucker- und Tabakwarenindustrie.
Für Mitgliedsfirmen, die gleichzeitig auch einer anderen kollektivvertragsfähigen Körperschaft als dem vertragschließenden Fachverband angehören, ist in Zweifelsfällen die Vertragszugehörigkeit einvernehmlich zwischen den beteiligten kollektivvertragsfähigen Körperschaften und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft/Nahrung/Genuss festzustellen. Bei dieser Feststellung ist davon auszugehen, welcher Produktionszweig überwiegend ausgeübt wird.
c)
Persönlich:
Für alle Angestellten, die dem Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie v. 1. Nov. 1991 idgF. unterliegen.
Artikel II Prämie zur bestandenen Lehrabschlussprüfung
Lehrlinge haben aus Anlass der bestandenen Lehrabschlussprüfung Anspruch auf eine einmalige Prämie in der Höhe von € 150,--. Bestehende betriebliche Regelungen bleiben aufrecht, können aber der Höhe nach darauf angerechnet werden.
Artikel III Geltungstermin
Dieser Kollektivvertrag tritt mit Wirkung
1. November 2010 in Kraft.
Unterzeichnungsprotokoll
Wien, am 08. November 2010
Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie |
Obmann |
Geschäftsführer |
GD KR DI Marihart |
Dr. Blass |
Österreichischer Gewerkschaftsbund |
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier |
Vorsitzender |
Geschäftsbereichsleiter |
Katzian |
Proyer |
Österreichischer Gewerkschaftsbund |
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier |
Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft / Nahrung / Genuss |
Vorsitzender |
Wirtschaftsbereichssekretär |
Neumärker |
Mag. Hirnschrodt |
Kollektivvertrag Km-Geld
abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie, 1030 Wien, Zaunergasse 1-3 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft/Nahrung/Genuss, 1034 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1.
mit dem der
Zusatzkollektivvertrag über die Verrechnung von Kilometergeld vom 7. November 1983 wie folgt abgeändert wird:
Artikel I
Die Absätze über die Regelung der Kilometergeldsätze in § 2 Abs. 3 lauten wie folgt:
„Die Höhe des Kilometergeldes bestimmt sich ab 1. November 2010 (lt. BGBl. 111/2010) wie folgt:
bis 15.000 km |
€ 0,42 |
darüber |
€ 0,395“ |
Die übrigen Absätze in § 2 Abs. 3 bleiben unverändert.
Artikel II
Dieser Kollektivvertrag tritt ab dem 1. Jänner 2011 in Kraft.
Unterzeichnungsprotokoll
Wien, am 30. November 2010
FACHVERBAND DER NAHRUNGS- UND GENUSSMITTELINDUSTRIE |
Obmann |
Geschäftsführer |
GD KR DI MARIHART |
Dr. BLASS |
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND |
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier |
Vorsitzender |
Geschäftsbereichsleiter |
KATZIAN |
PROYER |
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND |
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier |
WIRTSCHAFTSBEREICH LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT / NAHRUNG / GENUSS |
Vorsitzender |
Wirtschaftsbereichssekretär |
NEUMÄRKER |
Mag. HIRNSCHRODT |