hiermit kündigen wir die Kollektivverträge
(1)
,,Lohnordnung für Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge im Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe gültig ab 1. Juli 2023" vom 14.04.2023 und
(2)
,,Kollektivvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge im Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe Gültig ab 1. Oktober 2021" vom 24.06.2021
unter Einhaltung sämtlicher gebotener Fristen und Termine zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Kollektivverträge treten daher nach unseren Informationen am 28.02.2025 außer Kraft.
Wir halten fest, dass beide Kollektivverträge für sämtliche Bundesländer der Republik Österreich, ausgenommen die Bundesländer Tirol und Steiermark durch andere Kollektivverträge ersetzt wurden bzw. werden und die Kündigung daher nur Auswirkungen für die Bundesländer Tirol und Steiermark hat. In diesen Bundesländern tritt Nachwirkung gem. § 13 ArbVG ein.