KV-Infoplattform

Aenderung Historie

Abschluss Fruchtsaftindustrie

Redaktionelle Anmerkungen Gewerkschaft PRO-GE

  • Erhöhung der KV-Löhne um
    8,50 %
  • Überproportionale Erhöhung der Lehrlingseinkommen;
    • 1. Lehrjahr – 900,00 Euro
  • Erhöhung der Zehrgelder um
    8,50 %
  • Erhöhung der DAZ um
    8,50 %
  • Teuerungsprämie
    in der Höhe von
    200 Euro
  • Begünstigungsklausel bleibt aufrecht
  • Neuer Mindestlohn:
    € 1.942,71
Geltungstermin:
1.2.2023

Laufzeit: 12 Monate