Friseure Österreich / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft vida
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
Lohnrechtlicher Teil gültig ab 1.4.2022
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
-
•
Erhöhung der Kollektivertragslöhne um 3,5 %
-
•
Erhöhung der Lehrlingsentschädigung und Honorierung von Zusatzqualifikationen
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Angelernte ArbeitnehmerInnen € 1.575,00
- Qualifizierte Tätigkeiten nach Berufsjahren: von € 1.605,00
Lehrlingsentschädigungen
im 1. Lehrjahr |
€ 600,00 |
im 2. Lehrjahr |
€ 700,00 |
im 3. Lehrjahr |
€ 920,00 |
im 4. Lehrjahr |
€ 1.020,00 |
Die Lehrlingsentschädigungen gelten auch für die LB Kosmetiker/Fußpfleger/Masseure solange es keine andere Lohnvereinbarung gibt.
Zulagen
Sonntagszuschlag; Feiertagszuschlag; HaararbeiterInnen; AusbildnerInnen, SalonleiterInnen
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden
.
Überstundenzuschläge:
50% Zuschlag.
Kündigungsfristen
Nach gesetzlicher Bestimmung für ArbeitgeberInnen mit KV Ergänzung, dass AG Kündigungen zum 15 und letzten eines Monats möglich sind. ArbeitnehmerInnen-Künidgungen 14-tägige-Kündigungsfrist.
Probezeit 1 Monat.
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ansprüche verfallen ab Fälligkeitsdatum nach 12 Monaten.
Andere sozialpolitische Errungenschaften
Karenzanrechnung ab 1.8.2019 nach gesetzlichen Bestimmungen.