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Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Überstundenzuschläge: in der Regel 50 %, in der Nacht (zwischen 20 Uhr und 7 Uhr) und an Feiertagen 100 %.
Kündigungsfristen
Kündigungsregelung ab 01.01.2021: Nach gesetzlicher Bestimmung für ArbeitgeberInnen. ArbeitnehmerInnen-Kündigungen 14 tägige-Kündigungsfrist. Probezeit 1 Monat.
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn innerhalb von 12 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst verfallen!
Andere sozialpolitische Errungenschaften
Gleichstellung: Sämtliche Bestimmungen für Eheleute gelten auch für eingetragene PartnerInnen. Die Kündigungsfrist wurde für beide Seiten, also ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen, auf 14 Tage festgelegt. Ansprüche können künftig bis 12 Monate nach Fälligkeit geltend gemacht werden. Höhere Anrechnung der Karenz lt. MSchG u. VKG (von 16 auf 24 Monate). Karenzanrechnung ab 01.08.2019 nach gesetzlichen Bestimmungen.