Fotografengewerbe NÖ / Lohn-/Gehaltsordnung
Kollektivvertragsvereinbarung
abgeschlossen zwischen der Landesinnung der Berufsfotografen für Niederösterreich einerseits, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, andererseits.
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
§ 1 Geltungsbereich
Diese Vereinbarung gilt:
a)
Räumlich:
für das Gebiet des Bundeslandes Niederösterreich
b)
Fachlich:
gilt für alle Mitglieder der Landesinnung der Berufsfotografen für Niederösterreich
c)
Persönlich:
für alle in diesen Betrieben beschäftigten gewerblichen Lehrlinge sowie für die Arbeiterinnen und Arbeiter (im folgenden Arbeitnehmer genannt).
§ 2 Neufassung der kollektivvertraglichen Monatslöhne
Die kollektivvertraglichen Monatslöhne werden mit 1. Juni 2019 für Arbeitnehmer/innen ohne Zweckausbildung und Facharbeiter/innen mit abgeschlossener Fotografenlehre ohne Lehrabschlussprüfung um 2,9 Prozent erhöht.
Für Qualifizierte Facharbeiter/innen mit abgeschlossener Fotografenlehre mit Lehrabschlussprüfung und Qualifizierte Facharbeiter/innen nach dem 1. Berufsjahr werden die kollektivvertraglichen Monatslöhne mit 1. Juni 2018 um 2,8 Prozent erhöht.
Die kollektivvertraglichen Monatslöhne betragen ab 1. Juni 2019 für:
Arbeitnehmer/innen ohne Zweckausbildung
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Monatslohn |
Euro 1.209,58 |
Facharbeiter (mit abgeschlossener Fotografenlehre ohne Lehrabschlussprüfung) |
Monatslohn |
Euro 1.329,45 |
Qualifizierte Facharbeiter (mit abgeschlossener Fotografenlehre ohne Lehrabschlussprüfung) |
Monatslohn |
Euro 1.381,69 |
Qualifizierte Facharbeiter nach dem 1. Berufsjahr
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Monatslohn |
Euro 1.582,09 |
Gültigkeitsdauer der Lohntabelle
Diese Lohntabelle gilt als integrierter Bestandteil des Kollektivvertrages für das Fotografengewerbe in Niederösterreich und tritt mit 1. Juni 2019 in Kraft.
Über die Lohntabelle kann mit eingehender Begründung nach vorheriger zweimonatiger Ankündigung zum Monatsende von einem der beiden Kollektivvertragspartner die Aufnahme von Verhandlungen zwischen den Kollektivvertragspartnern verlangt werden.
§ 3 Lehrlingsentschädigungen
Es gilt als vereinbart, dass über eine Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier einerseits und die Beundesinnung der Berufsfotografen andererseits verhandeln.
§ 4 Begünstigungsklausel
Allfällige, bei Wirksamkeitsbeginn dieser Vereinbarung bestehende günstigere betriebliche Regelungen bleiben unberührt.
§ 5 Wirksamkeitsbeginn und Geltungsdauer der Vereinbarung
Die vorliegende Vereinbarung tritt rückwirkend ab 1. Juli 2019 in Kraft. Die Laufzeit der Lohnvereinbarung und der Lohntabellen beträgt 12 Monate.
Wien, am 23. Mai 2018
Für die Landesinnung der Berufsfotografen für Niederösterreich:
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Christian Schörg |
Mag. Ronald Neumayr |
Landesinnungsmeister |
Landesinnungsgeschäftsführer |
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund,
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Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
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Barbara Teiber, MA |
Karl Dürtscher |
gf. Vorsitzende |
Geschäftsbereichsleiter |
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund,
|
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
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Wirtschaftsbereich Druck, Kommunikation, Papierverarbeitung
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Michael Ritzinger |
Christian Schuster |
Wirtschaftsbereichsvorsitzender |
Wirtschaftsbereichssekretär |