KV-Infoplattform

Fotografengewerbe NÖ / Beilage / Lohn/Gehalt

Kollektivvertragsvereinbarung


abgeschlossen zwischen der Landesinnung der Berufsfotografen für Niederösterreich einerseits, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, andererseits.
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: WKÖ


§ 3 Verbesserte Anrechnung von Karenzzeiten ab 1. Juni 2012
Im Kollektivvertrag für das Fotografengewerbe in Niederösterreich wird ein neuer Punkt Xa mit dem Titel “Anrechnung von Karenzzeiten” und nachfolgendem Text eingefügt.
Die erste Karenzzeit im Dienstverhältnis im Sinne der §§ 15 MSchG bzw. 2 ff VKG wird für die Bemessung der Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Unglücksfall) und das Urlaubsmaß im Höchstausmaß von insgesamt 16 Monaten angerechnet (bisher 10 Monate).
Dieses gilt für Karenzen welche ab 1. Juni 2012 oder später begonnen haben.