Erhöhung der Vergütung für motormanuelle Schlägerung um 8,8 %
•
Erhöhung der Motorsägenanschaffungspauschalien um 8,7 %
Mindestlohn/Mindestgehalt
€ 2.106,11
Lehrlingseinkommen
stündlich
im 1. Lehrjahr:
€ 8,17
im 2. Lehrjahr:
€ 9,97
im 3. Lehrjahr:
€ 11,75
Zulagen
Werkzeug- und Motorsägenpauschalien sowie Fahrtkostenersätze
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden
.
Überstundenzuschläge:
•
Für jede Überstunde, die über die festgesetzte regelmäßige Normalarbeitszeit unter Berücksichtigung der Möglichkeit der Arbeitszeiteinteilung innerhalb des Durchrechnungszeitraumes von 52 Wochen hinausgeht, gebührt ein Zuschlag von
50 %
.
•
Für Mehrleistungen an Sonn- und Feiertagen gebührt ein Zuschlag von
100 %
zum Stundenlohn.
Kündigungsfristen
Für den Arbeitgeber betragen die Kündigungsfristen bis zu einer Gesamtdienstzeit von
1 Jahr
14 Tage,
ab 1 Jahr
1 Monat,
ab 5 Jahren
2 Monate,
ab 15 Jahren
3 Monate.
Für den Arbeitnehmer beträgt die Kündigungsfrist im ersten Jahr 14 Tage und erhöht sich nach einem Jahr auf ein Monat.
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Nicht schriftlich geltend gemachte Ansprüche auf Entgelte, Aufwandsentschädigungen und Abfertigungen bzw. deren Rückforderung erlöschen 6 Monate nach deren Entstehen. Der Urlaubsanspruch verjährt nach Ablauf von zwei Jahren ab dem Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
z. B. Entgelt bei Dienstverhinderungen, Freizeit der DienstnehmerInnen mit eigener Wirtschaft, Brennholzbezug.