KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft PRO-GE
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: von € 2.227,98 bis € 2.495,91
- Qualifizierte Tätigkeiten: € 2.991,79
- Hochqualifizierte Tätigkeiten von € 3.626,29
Zulagen/Zuschläge
Gefahrenzulage, Erschwerniszulage, Kinderzulage
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %..
Kündigungsfristen
Es gelten die Kündigungsfristen des § 28 Wr. Landarbeitsordnung 1990.
Für AG und AN:
vor dem vollendeten 1. Dienstjahr |
14 Tage |
nach dem vollendeten 1. Dienstjahr |
1 Monat |
nach dem vollendeten 5. Dienstjahr |
2 Monate |
nach dem vollendeten 15. Dienstjahr |
3 Monate |
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ansprüche verfallen mit Ablauf des Jahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem sie entstanden sind.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften