Flughafen / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte
Geltungsbereich
Österreich
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Erhöhung der Gehälter um 1,55 %
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Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,55 %
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Erhöhung der Nacht- und Sonntagszulage um 1,55 %
Mindestlohn/Mindestgehalt
Lehrlingsentschädigung
im 1. Lehrjahr |
€ 566,90 |
im 2. Lehrjahr |
€ 669,98 |
im 3. Lehrjahr |
€ 865,82 |
Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt
40 Stunden.
Überstundenzuschlag: An Werktagen in der Zeit von 6:00 bis 20:00 Uhr 65 %, in der Zeit von 20:00 bis 7:00 Uhr 100 %.
An Sonn- und Feiertagen 100 %.
Kündigungsfristen
Für die Kündigung gelten die diesbezüglichen Bestimmungen des Angestelltengesetzes, jedoch können Dienstnehmer, die das 5. Dienstjahr noch nicht vollendet haben, jeweils zum 15. oder zum Letzten eines Monats gekündigt werden.
Ab dem 6. Dienstjahr kann der Dienstnehmer nur mehr mit Ablauf eines Kalendervierteljahres gekündigt werden.
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Überstundenvergütungen müssen bei sonstigem Verfall
binnen 3 Monaten nach dem Tage der Überstundenleistung geltend gemacht werden.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften