Fleischergewerbe / ZKV Kostenersatz – Berufsschule / Zusatz
Zusatzkollektivvertrag
zum Bundeskollektivvertrag für das österreichische Fleischergewerbe vom 12.10.1992
abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe, Bundesverband der Fleischer, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, andererseits.
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft PRO-GE
I. Geltungsbereich
a.
Räumlich:
Für das Gebiet der Republik Österreich.
b.
Fachlich:
Für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe, Bundesverband der Fleischer (Berufsgruppe gemäß § 49 WKG).
c.
Persönlich:
Für alle Arbeitnehmer, einschließlich der Lehrlinge, die in den Betrieben beschäftigt sind, welche dem fachlichen Geltungsbereich (lt. lit. b) unterliegen. Dieser Kollektivvertrag gilt nicht für Angestellte und kfm. Lehrlinge.
II. Geltungsdauer
Dieser Zusatzkollektivvertrag tritt mit
1. Oktober 2019
in Kraft.
III. Kostenersatz für ermäßigungsausweise für die Fahrt zur Berufsschule
Der Lehrbetrieb ersetzt jenen Lehrlingen, deren Berufsschule in einem anderen Bundesland liegt als ihr Lehrbetrieb, die Kosten für jene/n Ermäßigungsausweis/ e (z.B. ÖBB-Vorteilscard, Top Jugendticket), der/die notwendig ist/sind um die Berufsschule vergünstigt zu erreichen.
Wien, am 23. September 2019
BUNDESINNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE |
Bundesinnungsmeister: |
Bundesinnungsgeschäftsführerin: |
KommR Willibald Mandl
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DI Anka Lorencz
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ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
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GEWERKSCHAFT PRO-GE
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Bundesvorsitzender: |
Bundessekretär: |
Rainer WIMMER
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Peter Schleinbach
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Sekretär: |
Erwin A. KINSLECHNER
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