Fisch- / Feinkostindustrie / N00
Abschluss Fisch- und Feinkostindustrie
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft PRO-GE
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Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 4,50 %
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Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 4,50 %
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Erhöhung der Dienstalterszulagen um 4,50 %
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Ferner bleiben die Überzahlungen in vollem Ausmaß aufrecht
Geltungsbeginn: 1.5.2022
(Laufzeit: 12 Monate)