Klarstellung zum “Kollektivvertrag über die Pensionskassenzusage für Bedienstete der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)”
(betreffend Dienstnehmer gem. § 15 Abs. 1 Z 2 FMABG)
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), Praterstraße 23, 1020 Wien (als Dienstgeber), vertreten durch
den Vorstand, Herrn Dr. Kurt Pribil und Herrn Dr. Heinrich Traumüller, einerseits,
und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), Teinfaltstraße 7, 1010 Wien, vertreten durch
Herrn Fritz Neugebauer, andererseits
schließen einvernehmlich folgende, den Kollektivvertrag vom 7. November 2003 ergänzende Klarstellung, welche aufgrund der Übertragung der zum 31.12.2003 bestehenden Anwartschaften (gemäß § 4 Abs. 2 des o.a. Kollektivvertrages) von der VRG 1 in die VRG 2 der Pensionskasse daher auch für die Zeit ab 1. Jänner 2004 rückwirkend wirksam wird: