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Finanzmarktsaufsichtbehörde / Pensionskassenzusage / Beilage

Klarstellung zum “Kollektivvertrag über die Pensionskassenzusage für Bedienstete der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)”

(betreffend Dienstnehmer gem. § 15 Abs. 1 Z 2 FMABG)

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), Praterstraße 23, 1020 Wien (als Dienstgeber), vertreten durch
den Vorstand, Herrn Dr. Kurt Pribil und Herrn Dr. Heinrich Traumüller, einerseits,
und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), Teinfaltstraße 7, 1010 Wien, vertreten durch
Herrn Fritz Neugebauer, andererseits
schließen einvernehmlich folgende, den Kollektivvertrag vom 7. November 2003 ergänzende Klarstellung, welche aufgrund der Übertragung der zum 31.12.2003 bestehenden Anwartschaften (gemäß § 4 Abs. 2 des o.a. Kollektivvertrages) von der VRG 1 in die VRG 2 der Pensionskasse daher auch für die Zeit ab 1. Jänner 2004 rückwirkend wirksam wird:


Änderung § 4
Dem § 4 Abs. 2 des o.a. Kollektivvertrages wird einvernehmlich folgender Satz hinzugefügt:
Diese Dienstnehmer werden in der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft 2 gemeinsam mit den übrigen Begünstigten der Finanzmarktaufsicht unter Anwendung jener Rechnungsgrundlagen geführt, wie sie in der “Betriebsvereinbarung für Bedienstete der Finanzmarktaufsichtsbehörde” i.d.F. vom 7. November 2003 festgelegt sind.
Dies führt dazu, dass § 6 (2) b und § 6 (2) c des Kollektivvertrages vom 20.09.1999 zwischen dem Bund und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst auf diese Dienstnehmer ab 1. Jänner 2004 nicht anwendbar ist.