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Finanzmarktsaufsichtbehörde / Pensionskassenzusage / Beilage

Änderungsvereinbarung zum Kollektivvertrag über die Pensionskassenzusage für Bedienstete der Finanzmarktaufsichtsbehörde


Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), und der Österreichische Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, schließen einvernehmlich folgende, den o.a. Kollektivvertrag vom 7.11.2003 abändernde Vereinbarung:


Änderung § 4 - Sonstige Bestimmungen
Dem § 4 des o.a. Kollektivvertrages wird einvernehmlich folgender Abs. 3 angefügt:
(3)  Vom Optionsrecht gemäß § 2 Abs. 1 PKG wird Gebrauch gemacht und sohin die Garantie des Mindestertrages durch die Pensionkasse (entsprechend § 2 Abs. 2 bis 4 PKG) ausgeschlossen (Pensionskassenzusage ohne Mindestertragsgarantie).


Unterzeichnungsprotokoll
Diese Regelung tritt rückwirkend mit 1.1.2005 in Kraft und ergänzt die entsprechende Bestimmung des o.a. Kollektivvertrages.
Für die Finanzmarktaufsichtsbehörde Für die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst