Feuerfest- und Schornstein-(Kamin-)Bau / Beilage / Lohn/Gehalt
Beilage
zum Kollektivvertrag für
FEUERFEST- UND SCHORNSTEIN-(KAMIN-)BAU
vom 17. Dezember 1964
in der Fassung vom 1. Mai 1994
Rahmenrechtliche Änderungen und Lohnordnung
Gültig ab
1. Mai 2003
bzw.
1. Mai 2004
Artikel II - Rahmenrechtliche Änderungen Änderung § 8 Trennungsgeld
§ 8 lautet neu:
"§ 8.
Arbeitnehmer gemäß § 4, die die Voraussetzungen des § 9 Abschn. II Ziff. 1 Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe erfüllen, erhalten ein Trennungsgeld in der Höhe von € 27,62 je Kalendertag.
Dieses Trennungsgeld erhöht sich auf € 31,25 je Kalendertag bei Arbeiten in den Bundesländern Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg, weiters in den übrigen Bundesländern in jenen Kurorten, die im Kurorteverzeichnis angeführt sind."
Artikel II - Rahmenrechtliche Änderungen Änderung § 9 Übernachtungsgeld
§ 9 lautet neu:
"§ 9.
Anstelle des § 9 Abschn. III Ziff. 2 des Kollektivvertrages für Baugewerbe und Bauindustrie tritt folgende Bestimmung:
Das Übernachtungsgeld beträgt je Kalendertag € 9,81."
Artikel II - Rahmenrechtliche Änderungen Änderung § 12 Kilometergeld
Abs. 1 Ziff. 3 1. Satz lautet neu:
"3.
Die Höhe des Kilometergeldes beträgt € 0,34 je gefahrenem Kilometer und erhöht sich um € 0,04 je gefahrenem Kilometer für jeden mitfahrenden Arbeitnehmer."