SEG-Zulage, Nachtarbeitszulage, Schichtzulage (2. u. 3. Schicht), Montagezulage u. a.
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.
Kündigungsfristen
Kündigungsfristen
je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des/der ArbeitnehmerIn:
•
ArbeitnehmerIn
: von 1 Woche bis zu 6 Wochen
•
ArbeitgeberIn
: von 6 Wochen bis zu 5 Monate
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass bestimmte Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (z. B. Vergütungen für Mehrarbeit und Überstunden sowie gewisse Zulagen und Zuschläge) gegen den/die ArbeitgeberIn
innerhalb von 6 Monaten
(Achtung: Ausnahmen!) schriftlich geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst
verfallen
!
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
Anrechnung von Elternkarenzen, Bildungsfreistellung, Vorrückungssystem, Jubiläumsgeld.