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Elektrizitätsversorgungsunternehmungen / Zusatz

Kollektivvertrag-Grenzkraftwerke GmbH



I. Vertragspartner
Der Kollektivvertrag wird abgeschlossen zwischen dem Verband der Elektrizitätsversorgungsunternehmen Österreichs und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten.


II. Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag gilt für die Beschäftigten der österreichischen Zweigniederlassungen der Grenzkraftwerke GmbH.


III. Geltungsbeginn und Geltungsdauer
1.  Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
2.  Dieser Kollektivvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Letzten eines Kalendermonats mit eingeschriebenem Brief gekündigt werden. Während der Kündigungsfrist sind Verhandlungen wegen Erneuerung des Kollektivvertrages aufzunehmen.


IV.
Es gilt das Tarifwerk der Tarifgruppe E.ON Energie und ebenso der Anerkennungstarifvertrag “Grenzkraftwerke” in der jeweils geltenden Fassung, soweit im folgenden nichts Abweichendes angeordnet wird.
Beide Verträge gelten nur insoweit, als nicht österreichische gesetzliche Vorschriften Günstigeres vorsehen.
Weiters vereinbaren die Kollektivvertragsparteien, dass die Monatsvergütung (Basisvergütung) 12/13 dessen beträgt, was sich bei Berechnung nach dem Tarifwerk der Tarifgruppe E.ON Energie sowie des Anerkennungstarifvertrages Grenzkraftwerke ergibt. Dies gilt nicht für Ansprüche, die in längeren als Monatsabständen anfallen, insbesondere die erfolgsabhängige Vergütung gemäß § 16 Tarifwerk der Tarifgruppe E.ON Energie.
Darüber hinaus gebührt pro Arbeitsjahr ein 13. Bezug im Ausmaß der monatlich einbehaltenen Vergütungen sowie das Weihnachtsgeld gemäß § 15 Tarifwerk der Tarifgruppe E.ON Energie.
Darüber hinaus vereinbaren die Kollektivvertragsparteien, dass die Abfertigungsregelungen (Aliquotierungsregelungen) nach - dem Kollektivvertrag für die Angestellten der Elektrizitätsversorgungsunternehmen - mit Stand Februar 2005/2006 zur Anwendung gelangen.


V.
Mit Wirksamkeit dieses Kollektivvertrages treten für dessen Geltungsbereich alle bisher geltenden Kollektivverträge und Zusatzvereinbarungen außer Kraft.
Bestehende betriebliche Vereinbarungen, die den Arbeitnehmer günstiger stellen als dieser Kollektivvertrag, bleiben aufrecht.


Unterzeichnungsprotokoll
Verband der Elektrizitätsunternehmen Österreichs
Präsident Generalsekretärin
Dr. Leo Windtner Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer
Vorsitzender des Ausschusses Personal
Prok. Dr. Michael Schaffer
Österreichischer Gewerkschaftsbund - Gewerkschaft der Privatangestellten
Vorsitzender Geschäftsbereichsleiter
Wolfgang Katzian Karl Proyer
Gewerkschaft der Privatangestellten - Wirtschaftsbereich Energie
Vorsitzender Bundesausschuss Energie Wirtschaftsbereichssekretärin
Johann Hubmann DI Andrea Rainer

Wien, am 28. August 2006