Die Modellbauer und Modelltischler in Oberösterreich werden von den Geltungsbereichen der für sie derzeit geltenden Kollektivverträge (das sind die Kollektivverträge für Arbeiter im
Metallgewerbe
und für Angestellte im
Metallgewerbe
inkl. der Gehaltstafeln Metallangestellte) mit 31.12.2002 ausgenommen.
Am 31.12.2002 erworbene Rechte und Anwartschaften der an diesem Tag beschäftigten Arbeitnehmer betreffend die Dauer der Kündigungsfrist, der Betriebszugehörigkeit (Abschnitt V
KollV-Metallgewerbe
), der Weiterverwendungszeit und des Internatskostenersatzes für am 31.12.02 bestehende Lehrverhältnisse, Ansprüche bei Dienstreisen, Lohn- und Akkordsätze, Gehalt, Zulagen sowie das Ausmaß von UZ/WR bleiben vollinhaltlich aufrecht. Für zukünftige Lohn-/Gehaltserhöhungen gelten die Vorschriften der in lit. a und b bezeichneten KollVe, doch sind bestehende Überzahlungen im Verhältnis zu diesen Vorschriften betragsmäßig aufrecht zu erhalten.