Erhöhung der kollektivvertragliche Mindeslöhne um 8,5 %
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Erhöhung der Ist-Löhne um 10,0 %
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Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um 8,5 %
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Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 8,5 %
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Erhöhung der Lehrlingseinkommen um
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100,00 € (1. Lehrjahr)
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8,5 % (2. Lehrjahr)
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8,5 % (3. Lehrjahr)
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8,5 % (4. Lehrjahr)
Mindestlohn/Mindestgehalt
BG A (ungelernte ArbeiterInnen): € 2.426,23
BG B (angelernte ArbeiterInnen): € 2.426,23
BG D (FacharbeiterInnen): € 2.784,29
Lehrlingseinkommen
im 1. Lehrjahr:
€ 1.000,00
im 2. Lehrjahr:
€ 1.182,65
im 3. Lehrjahr:
€ 1.546,13
im 4. Lehrjahr:
€ 2.028,95
Zulagen
SEG-Zulage, Nachtarbeitszulage, Schichtzulage (2. u. 3. Schicht), Montagezulage
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.
Kündigungsfristen
Kündigungsfristen
je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des/der ArbeitnehmerIn:
•
ArbeitnehmerIn
: von 1 Woche bis zu 6 Wochen
•
ArbeitgeberIn
: von 6 Wochen bis zu 5 Monate
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass bestimmte Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (z. B. Überstundenvergütungen, Reiseaufwandsentschädigungen sowie bestimmte Zulagen und Zuschläge) gegen den/die ArbeitgeberIn
innerhalb von 6 Monaten
(Achtung: Ausnahmen!) mündlich oder schriftlich geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst
verfallen
!
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
z. B.
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Anrechnung von Elternkarenzen
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Vorrückungssystem
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Jubiläumsgeld kann auf Wunsch der ArbeitnehmerInnen und sofern dies betrieblich möglich ist auch in Form von Freizeit konsumiert werden