Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 3,0 %
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Erhöhung der Ist-Löhne um 3,55 %
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Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um 3,0 %
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Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 2,5 %
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Erhöhung der innerbetrieblichen Zulagen um 3,55 %
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Erhöhung der Lehrlingseinkommen um Ø 5,56 %
Mindestlohn/Mindestgehalt
BG A (ungelernte ArbeiterInnen): € 2.089,87
BG B (angelernte ArbeiterInnen): € 2.089,87
BG D (FacharbeiterInnen): € 2.398,29
Lehrlingseinkommen
1. Lehrjahr
€ 800,00
2. Lehrjahr
€ 1.000,00
3. Lehrjahr
€ 1.325,00
4. Lehrjahr
€ 1.750,00
Zulagen
SEG-Zulage, Nachtarbeitszulage, Schichtzulage (2. u. 3. Schicht), Montagezulage 100% Überstundenzuschlag nach der 50. Arbeitsstunde auch bei Gleitzeit im Falle von angeordneten Überstunden
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.
Kündigungsfristen
Kündigungsfristen
je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des/der ArbeitnehmerIn:
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ArbeitnehmerIn
: von 1 Woche bis zu 6 Wochen
•
ArbeitgeberIn
: von 6 Wochen bis zu 5 Monate
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass bestimmte Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (z. B. Überstundenvergütungen, Reiseaufwandsentschädigungen sowie bestimmte Zulagen und Zuschläge) gegen den/die ArbeitgeberIn
innerhalb von 6 Monaten
(Achtung: Ausnahmen!) mündlich oder schriftlich geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst
verfallen
!
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
z. B.
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Anrechnung von Elternkarenzen
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Zuschläge bei kurzfristiger Wochenend- bzw. Feiertagsarbeit
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Vorrückungssystem
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Jubiläumsgeld kann auf Wunsch der ArbeitnehmerInnen und sofern dies betrieblich möglich ist auch in Form von Freizeit konsumiert werden