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Diözese Innsbruck / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft GPA


Arbeiter/Angestellte
Angestellte


Geltungsbereich
Diözese Innsbruck


Geltungsbeginn
1. Jänner 2023


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
2023:
  • Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 auf 39 Stunden
  • Erhöhung der KV-Gehälter plus 0,3%, aufgerundet auf den nächsten vollen Euro
2024:
  • Erhöhung der Werte der Gehaltstabellen von 2023 um den Wert des VPI (Okt/22-Sept/23) plus 0,5%, aufgerundet auf den nächsten vollen Euro


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einstiegsgehälter für Un-/Angelernte von 1.785,00 bis 2.152,00
  • Einstiegsgehälter für Fachkräfte von 2.229,00 bis 2.999,00


Lehrlingseinkommen
1. Lehrjahr € 661,00
2. Lehrjahr € 880,00
3. Lehrjahr € 988,00
4. Lehrjahr € 1.343,00


Zulagen
  • Pflegezulage
  • Außendienst-, Leitungs-, Fachzulage
  • Nachtdienst, -bereitschaftszulage
  • Rufbereitschaftszulage
  • SEG-Zulage


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: 50%; Samstags-, Sonn-, Feiertagszuschlag : 100%


Kündigungsfristen
Kündigungsschutz für befristete Anstellungsverhältnisse bis 6 Monate (nach Ablauf des Probemonats)


Achtung: Verfall von Ansprüchen
6 Monate


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
  • voller Abfertigungsanspruch für gesetzliche Erben bei Todesfall
  • Kinderzulage
  • Pendlerersatz
  • Essenszuschuss
  • Zuschuss für Zukunftssicherung
  • Weihnachtsgeld für Kinder
  • Jubiläumsgeld für 25 Dienstjahre
  • Unverzinslicher Gehaltsvorschuss
  • verlängerte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach 15 bzw. 25 Dienstjahren
  • Unterstützung von Supervision
  • Sabbatical-Möglichkeit
  • Unterstützung bei Weiterbildung


Mindestgehalt PraktikantInnen
34,5% bzw. 78,3% von Gehaltsstufe III/Gehaltsstufe 1


Karenzzeitenanrechnung
  • Elternkarenz und Familienzeit (bis zum gesetzlichen Ausmaß) wird voll angerechnet für Kündigungsfrist, verlängerte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsausmaß, und Jubiläumsgeld, Urlaub
  • Alle Zeiten der Elternkarenz, Familienhospizkarenz und Pflegekarenz, die ab dem 1. Jänner 2012 beginnen, werden für Vorrückungen zur Gänze angerechnet.


Papamonat
Anspruchsberechtigung


Formen der Arbeitszeitverkürzung
  • frei am Faschingsdienstagnachmittag
  • freie Tage:
    • Gründonnerstag
    • Karfreitag
    • Hl. Abend
    • Silvester