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Die Normalarbeitszeit wird von 40 auf 39 Stunden verkürzt.
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Die Werte der KV-Tabelle werden um 0,3% angehoben und auf den nächsten ganzen Euro aufgerundet. Somit beträgt das Einstiegsgehalt für Hilfskräfte 2023 min. € 1.785,00 und für Fachkräfte in der niedrigsten Gehaltsgruppe € 2.229,00.
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Die Beschäftigten erhalten eine Teuerungsprämie in der Höhe von insgesamt € 564,00 aliquot zum Anstellungsverhältnis, welche monatlich ausbezahlt wird.
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Den Fahrtkostenzuschuss erhalten nun auch Fahrradpendler ab 2 km Entfernung, berechnet mit 50% des entsprechend günstigsten Jahrestarifs. Außerdem wird der Selbstbehalt des Fahrtkostenzuschusses von 30% auf 20% reduziert.
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Der Essenszuschuss wird um 67% von € 3,00/Tag auf € 5,00/Tag erhöht und entsprechend dem Anstellungsverhältnis aliquotiert. Die Bedingung einer täglichen Mindestarbeitszeit entfällt, wovon vor allem Teilzeitkräfte profitieren.
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Die Kinderzulage Plus wird von € 84,00 auf € 124,00 angehoben und wie die Kinderzulage und das Kinderweihnachtsgeld für die Zukunft an die Bemessungsgrundlage der Gehaltsgruppe III/1 gekoppelt und damit automatisch mitvalorisiert.
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Der Zuschuss für die Altersvorsorge wird von € 216,00 auf € 300,00 angehoben und vom Anstellungsumfang und der Einzahlung durch die AN entkoppelt.
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Für 2024 bleibt die vereinbarte Erhöhung um die rollierende Inflation von Okt. 2022 bis Sept. 2023 plus 0,5% aufrecht.