KV-Infoplattform

Aenderung Historie

Abschluss Diözese Graz-Seckau

Redaktionelle Anmerkungen Gewerkschaft GPA

  • Die
    KV-Gehaltstabellen
    und alte Gehaltsschematas (ausgen. Verwendungsgruppe KiB und KiP sowie fiktive Berechnungstabellen) inkl. Grundbezug 1 und 2 werden um
    5 % plus € 80,00 erhöht.
    Die sich nach der prozentuellen Erhöhung ergebenden Beträge werden kaufmännisch auf 2 Dezimalstellen gerundet. Das ergibt eine
    Erhöhung von bis zu 9,9%, im Durchschnitt von 7,8%
    . Für einfache Hilfskräfte beträgt das Einstiegsgehalt € 1.805,35, für Fachkräfte in der niedrigsten Kategorie € 2.310,29.
  • Die Werte der Tabelle für
    Kindergarten-Betreuer:innen KiB
    werden bis zur Stufe 4 um 9% angehoben (Einstiegsgehalt: € 1.878,60), die der Stufe 5 und darüber hinaus sowie die Werte der Tabelle für die
    Kindergarten-Pädagog:innen KiP
    um 8,5% (Einstiegsgehalt: € 2.695,10). Alle errechneten Werte werden kaufmännisch auf 2 Dezimalstellen gerundet.
  • Die
    Lehrlingseinkommen
    werden um
    5% plus € 80,00 erhöht
    und kaufm. auf zwei Dezimalstellen gerundet. Das Lehrlingseinkommen beträgt im 1. LJ € 678,71 (+19%), im 2. LJ € 905,83 (+15,2%), im 3. LJ € 1.102.84 (+13.2%) und im 4. LJ € 1.487,56 (+11%)
  • Folgende
    Zulagen
    aus den Übergangsbestimmungen § 41a und § 41b werden mit 7,5% erhöht:
    • Ausgleichszulage
    • Deckelungszulage
    • Fixe Erwartungsschutzzulage
    • Altersbiennium
  • Die
    Kinderzulage
    (Anhang 4.1.2.) nach § 23. 2 beträgt ab 1.1.2023 einheitlich € 90,00 pro Kind.
  • Die
    Rufbereitschaft
    (Anhang 4.1.4.) wird um 7,5 % von € 2,93 auf € 3,15 pro Stunde erhöht.
  • Der
    Fahrtkostenzuschusses
    (Anhang 4.1.6) lt. § 23 (5) wird analog zur Änderung der Verbundtarife angepasst. Die Regelung von 2022 für den Kauf eines nicht übertragbaren Klimatickets bleiben für das Kalenderjahr 2023 aufrecht.
Geltungsbeginn: 1.1.2023

Laufzeit 12 Monate