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Diözese Graz-Seckau / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft GPA


Angestellte
Angestellte


Geltungsbereich
Gebiet der Diözese Graz-Seckau


Geltungsbeginn
1.1.2023


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Die KV-Gehälter und Lehrlingseinkommen werden um 5% plus zusätzlich € 80,00 angehoben.
  • Die Gehaltstabelle der KiB3 wird um 8,5% – 9% angehoben (entsprechend MLT)
  • Die Zulagen und die Rufbereitschaft werden um 7,5% angehoben.
  • Die Kinderzulage wird im Zuge der Vereinheitlichung erhöht.


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Hilfskraft: € 1.805,36
  • Fachkraft: € 2.310,30 in der niedrigsten Einstufung


Lehrlingseinkommen
im 1. Lehrjahr: € 678,71
im 2. Lehrjahr: € 905,83
im 3. Lehrjahr: € 1.102,84
im 4. Lehrjahr: € 1.487,56


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38 Stunden
.
Überstunden
: 50% (Stundenteiler 141), Sonn-/Feiertag: 100%


Zulagen
Kompetenz-, Funktions-, Leitungs-, Vertretungs-, Familien-, Kinderzulage


Kündigungsfristen
Kündigungsfristen: gesetzlich


Achtung: Verfall von Ansprüchen
6 Monate


Karenzzeitenanrechnung
Elternkarenzzeiten, Zeiten des Präsenzdienstes, Zeiten des Zivildienstes, Zeiten der Familienhospizkarenz und Zeiten der Entwicklungshilfe werden zu 100% als Vordienstzeiten angerechnet (max. 8 Jahre). Im aufrechten Arbeitsverhältnis werden Eltern- bzw Hospizkarenzzeiten bei der Vorrückung zur Gänze berücksichtigt.


Papamonat
Anspruch auf Familienzeit


Formen der Arbeitszeitverkürzung
Freie Tage: Karfreitag , Hl. Abend, Silvester


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
  • Geburten- und Heiratsbeihilfe
  • Todesfallbeihilfe
  • Fahrtkostenzuschuss
  • Jubiläumsgeld
  • Entschlagungsrecht bei Mehr-/Überstundenanordnung
  • Sabbatical
  • Vordienstzeitenanrechnung max. 8 Jahre (+2 Jahre für Studium)
  • Anspruch auf Familienhospiz- und Pflegekarenz
  • Supervisions-Angebot
  • Akutpflegetage