Diözese Graz-Seckau / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft GPA
Geltungsbereich
Gebiet der Diözese Graz-Seckau
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Die KV-Gehälter werden um 1,5% angehoben.
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Der Faschingdienstag und Allerseelen-Tag sind 2021 frei.
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Dienstfreistellung: 4 Akutpflegetage für Eltern (bisher 1), wenn der Alturlaub abgebaut ist.
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Hilfskraft: € 1.603,97 bis € 1.875,11
- Fachkraft: € 2.068,25 bis € 4.691,68
Lehrlingsentschädigung
im 1. Lehrjahr: |
€ 555,21 |
im 2. Lehrjahr: |
€ 765,82 |
im 3. Lehrjahr: |
€ 948,52 |
im 4. Lehrjahr: |
€ 1.305,29 |
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38 Stunden
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Überstunden
: Zuschlag 50%; während der Nachtzeit 100%. Überstunden an Sonn- und Feiertagen: Zuschlag 100%
Kündigungsfristen
ArbeitnehmerIn: 1 Monat zum Monatsletzten
ArbeitgeberIn: Grundsätzlich mit Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres
1. und 2. Dienstjahr: |
6 Wochen |
nach der Vollendung des 2. Dienstjahres: |
2 Monate |
nach der Vollendung des 5. Dienstjahres: |
3 Monate |
nach der Vollendung des 15. Dienstjahres: |
4 Monate |
nach der Vollendung des 25. Dienstjahres: |
5 Monate |
Bei einem ununterbrochenen Dienstverhältnis von 10 Jahren und Vollendung des 40. Lebensjahres – erhöhter Bestandschutz: Kündigung durch den Dienstgeber nur bei Vorliegen bestimmter Gründe zulässig.
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ihr Dienstvertrag kann Klauseln enthalten, die regeln, dass Ihre Ansprüche verfallen, wenn Sie diese nicht binnen einer bestimmten Frist gegen den/die ArbeitgeberIn geltend machen!
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
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Geburten- und Heiratsbeihilfe
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Todesfallbeihilfe
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Fahrtkostenzuschuss
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Jubiläumsgeld
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Entschlagungsrecht bei Mehr-/Überstundenanordnung
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Sabbatical
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Vordienstzeitenanrechnung max. 8 Jahre (+2 Jahre für Studium)
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Anspruch auf Familienhospiz- und Pflegekarenz
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Supervisions-Angebot
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Akutpflegetage