Die
KV-Gehaltstabellen
und alte Gehaltsschematas (ausgen. Verwendungsgruppe KiB und KiP sowie fiktive Berechnungstabellen) inkl. Grundbezug 1 und 2 werden um
5 % plus € 80,00 erhöht.
Die sich nach der prozentuellen Erhöhung ergebenden Beträge werden kaufmännisch auf 2 Dezimalstellen gerundet. Das ergibt eine
Erhöhung von bis zu 9,9%, im Durchschnitt von 7,8%
. Für einfache Hilfskräfte beträgt das Einstiegsgehalt € 1.805,35, für Fachkräfte in der niedrigsten Kategorie € 2.310,29.