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Aenderung Historie

KV-Kurzübersicht


KV für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Diakonie Österreich
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft GPA


ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte und Arbeiter:innen


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
1.1.2024


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Die KV- und IST-Gehälter werden um 9,2% angehoben.
  • Lehrlingseinkommen werden um 9,2% angehoben.
  • KV-Zulagen werden um 9,2% angehoben.
  • zusätzlich zur KV-Erhöhung werden die BG 5 um € 40,00, BG 6 um € 70,00, BG 7 um € 30,00 und BG 8 um € 50,00 angehoben. KV-Überzahlungen können dabei gegengerechnet werden.
  • Flexibilisierungszuschlag
  • leichterer Zugang zur Altersteilzeit
  • bessere Anrechnung von Vordienstzeiten
  • bessere Bezahlung bei Weiterqualifizierung


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einstiegsgehalt Rettungssanitäter:in: € 2.000,00
  • Einstiegsgehalt Hilfskräfte: € 2.162,40
  • Einstiegsgehalt Fachkräfte: € 2.511,70


Zulagen
Leitungs-, Kindergarten-, Frühförderungs-, Rettungsdienst- und Krankentransport-, Pflegeberufszulage; Nachtdienst-, Turnusdienst-, Sonn- und Feiertagszuschlag


Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 37 Stunden.


Kündigungsfristen
Kündigungsfristen: gesetzlich


Achtung: Verfall von Ansprüchen
8 Monate


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
  • Recht auf Altersteilzeit
  • Recht auf Familienzeit (Papamonat)
  • erweiterte Vordienstzeitenanrechnung
  • Anspruch auf Pflegekarenz
  • 2 Kalendertage Wochenruhe
  • Sabbatical-Regelung
  • Supervisionsregelung
  • Nachtgutstunden


Lehrlingseinkommen
1. Lehrjahr € 992,50
2. Lehrjahr € 1.221,40
3. Lehrjahr € 1.450,40
4. Lehrjahr € 1.793,80


Mindestgehalt Praktikant:innen
Vom KV ausgenommen


Karenzzeitenanrechnung
  • 100% Anrechnung von Karenzzeiten für Urlaub, Kündigungsfrist, Abfertigung alt.
  • 12 Monate pro Elternkarenz auf Vorrückungen
  • Anrechnung von bis zu 22 Monaten (pro Kind) Kinder- sowie max. 12 Monate für Hospiz- oder Pflegekarenz


Papamonat
Anspruch auf Familienzeit


Formen der Arbeitszeitverkürzung
  • Beschäftigte erhalten nach 5 Dienstjahren 31, nach 10 Dienstjahren 33 und nach 20 Dienstjahren 34 Werktage Urlaub als Vorgriff auf die 6. Urlaubswoche
  • erweiterte Vordienstzeitenanrechnung erleichtert früherer 6. Urlaubswoche
  • freie Tage: Karfreitag, Hl. Abend, Silvester
  • Normalarbeitszeit von 37 Stunden