Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger / Zusatz
Kollektivvertrag
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft vida
abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft vida, mit dem der Rahmenkollektivvertrag für Arbeiterinnen/Arbeiter in der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung, im sonstigen Reinigungsgewerbe und in Hausbetreuungstätigkeiten vom 1. Jänner 2022 abgeändert wird.
§ 1 Geltungsbereich
(1)
Räumlich:
Für das Gebiet der Republik Österreich.
(2)
Fachlich:
Für alle der Bundesinnung der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger angehörenden Betriebe folgender Berufszweige:
a)
Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger und alle sonstigen, nicht ausdrücklich einem anderen Fachverband zugehörigen Reinigungsgewerbe;
b)
Hausbetreuungstätigkeiten.
(3)
Persönlich:
Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für die gewerblichen Lehrlinge, im Folgenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genannt.
§ 2 Geltungsdauer
Dieser Kollektivvertrag tritt am 1.1.2022 in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
§ 3 Abänderung des Rahmenkollektivvertrages
§ 19 lautet neu:
§ 19 Sozialfonds
(1)
Errichtung
Mit 1. Jänner 2022 wird von den Kollektivvertragsparteien ein Sozialfonds als gemeinsame Einrichtung im Sinne des § 2 Abs. 2 Z 6 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) durch Gründung eines Vereins seitens der Bundesinnung der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger einerseits und seitens des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) andererseits eingerichtet.
(2)
Vereinszweck
Der Verein bezweckt die Unterstützung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern im Anwendungsbereich dieses Kollektivvertrages im Falle von Arbeitslosigkeit und in berufsspezifischen Härtefällen im Geiste einer sozialpartnerschaftlichen Kooperation der Vereinsmitglieder.
Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken iSd der §§ 34 ff. BAO.
(3)
Aufbringung der finanziellen Mittel
Alle Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber, die dem fachlichen Geltungsbereich gemäß § 2 Abs. 2 dieses Kollektivvertrages unterliegen, haben für die von ihnen beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer einen Beitrag an den Sozialfonds zu entrichten.
Ab 1. Jänner 2022 beträgt dieser 0,20 vH des gebührenden Entgelts (Geld- und Sachbezüge) und der Sonderzahlungen, jeweils gemäß § 49 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 238/2021, auch über die jeweiligen ASVG-Höchstbeitragsgrundlagen hinaus.
Dies gilt auch hinsichtlich jener Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, welche nicht während des gesamten Kalenderjahres durchgehend beschäftigt sind und auch hinsichtlich geringfügig beschäftigter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer.
Die Zahlungen sind von jeder Arbeitgeberin/jedem Arbeitgeber direkt an den Sozialfonds zu leisten und unaufgefordert monatsweise abzuführen. Nicht fristgerecht oder unvollständig überwiesene Beträge werden durch den Sozialfonds eingemahnt und eingeklagt. Die Internationale Bankkontonummer (IBAN) an die der Beitrag zu überweisen ist, wird in den Kollektivvertragsdatenbanken der Sozialpartner (www.wko.at/kollektivvertrag bzw. www.kollektivvertrag.at) veröffentlicht.
Redaktionelle Anmerkungen
Kontonummer für Sozialfonds Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung
- SPARDABank
- Kontowortlaut: SF DFG
- Kontonummer: 49800304005
- IBAN: AT754300049800304005
- BIC: VBOEATWW
Ende des Jahres 2022 erfolgt eine Evaluierung der Finanzierung des Vereins durch die Kollektivvertragsparteien.
Für die Bundesinnung der Chemischen Gewerbe
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und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
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1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63
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Komm.-Rat Prof. Mag. DDr. Günter REISINGER |
Mag. Erwin CZESANY |
Bundesinnungsmeister |
Bundesinnungsgeschäftsführer |
KommR MMst. Gerhard Komarek |
Bundesinnungsmeister DFG |
Für die Gewerkschaft vida
|
1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1
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Roman HEBENSTREIT |
Mag.a Anna DAIMLER, BA |
Vorsitzender |
Generalsekretärin |
Monika ROSENSTEINER |
Ursula WODITSCHKA |
Fachbereichsvorsitzende |
Fachbereichssekretärin |
Wien, am 8.2.2022