KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft Bau – Holz
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen
Geltungsbereich
Österreich
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: von € 14,35
- Qualifizierte Tätigkeiten: von € 15,55 bis € 17,86
- Hochqualifizierte Tätigkeiten: von € 17,68 bis € 18,42
Lehrlingseinkommen
im 1. Lehrjahr: |
€ 7,00 |
im 2. Lehrjahr: |
€ 8,80 |
im 3. Lehrjahr: |
€ 10,50 |
im 4. Lehrjahr: |
€ 12,00 |
Zulagen
Diverse Zulagen für Belastungen je nach Berufsgruppe und Bundesland (z. B. Schmutz-, Erschwerniszulagen)
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %
Kündigungsfristen
Kündigungsfristen je nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des/der ArbeitnehmerIn:
-
•
ArbeitnehmerIn: 1 Woche bis 4 Wochen, zum Ende der Arbeitswoche
-
•
ArbeitgeberIn: 1 Woche bis 4 Wochen, zum Ende der Arbeitswoche
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn grundsätzlich
innerhalb von 3 Monaten
geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst
verfallen!
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
z.B.:
-
•
Bezahlung eines Trennungsgeldes
-
•
Sonderzahlung Weihnachtsgeld
-
•
Achtung: BUAG kommt zur Anwendung