Chemisches Gewerbe / Kündigung
Kündigung eines Kollektivvertrages
Kündigung eines Kollektivvertrages
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit |
Zl. 453.004/265-X/3/2001 |
Mit Schreiben vom 29. Mai 2001 hat die Bundesinnung der chemischen |
Gewerbe dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Kündigung des Kollektivvertrages für Arbeiter im chemischen Gewerbe vom 10. Dezember 1992, in Kraft getreten mit 1. November 1992, Registerzahl KV 58/1993, Katasterzahl XI/45/2, abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der chemischen Gewerbe und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Chemiearbeiter, mit Wirkung vom 5. Februar 2001 für den Bereich der Landesinnungen Tirol und Niederösterreich der chemischen Gewerbe durch die Gewerkschaft der Chemiearbeiter angezeigt.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Wien, am 19. Juni 2001
Erschienen am: 27.6.2001