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Chemische Industrie / Semperit / Zusatz

Kollektivvertrag Sonntagsarbeit



Kollektivvertrag Sonntagsarbeit
vom 15. Mai 2001
gemäß § 12a Arbeitsruhegesetz i.d.F. BGBl. Nr. 46/1997, abgeschlossen zwischen dem Fachverband der chemischen Industrie Österreichs, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Chemiearbeiter, 1060 Wien, Stumpergasse 60, andererseits:
Aufgrund des § 12a Arbeitsruhegesetz wird zur Sicherung der Arbeitsplätze und zur längerfristigen Aufrechterhaltung der Herstellung von Gummi- und und Kunststoff-Formartikeln bei der Semperit Technische Produkte Gesellschaft m.b.H. & Co KG, Werk Wimpassing, auf Grundlage der Betriebsvereinbarung vom 26.8.1999 in deren Geltungsbereich ab 1. August 2001 die Zulassung von Sonntagsarbeit UNBEFRISTET verlängert.


Unterzeichnungsprotokoll
Gewerkschaft der Chemiearbeiter
Der GF. Vorsitzende: Der stv. Bundessekretär:
(BECK) (SCHISSLER)
Fachverband der chemischen Industrie Österreichs
Der Vorsteher: Der Geschäftsführer:
(Dr. FRANK) (Dr. EICKHOFF)