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Chemische Industrie / Zusatz / Beilage / Lohn/Gehalt

Abschluss 2011

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

Abschlussdatum: 05.05.2011
  • Erhöhung der KV-Gehälter um 3,15%
  • Erhöhung der Ist-Gehälter um 3,05%, mindestens aber EUR 56,00
  • Erhöhung der Schicht- und Nachtarbeitszulagen um 3,15%
  • Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 3,15%
  • Erhöhung des Kilometergeldes ab 01.01.2011
    bis 15.000 km EUR 0,42
    darüber EUR 0,395
  • Lehrlinge erhalten für eine Lehrabschlussprüfung mit gutem Erfolg eine Prämie in Höhe von EUR 200,00, bei ausgezeichnetem Erfolg eine Prämie in Höhe von EUR 250,00

Geltungsbeginn: 01.05.2011
KOLLEKTIVVERTRAG

abgeschlossen zwischen dem Fachverband der
Chemischen Industrie

einerseits und dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund

Gewerkschaft der Privatangestellten

andererseits.


Artikel V Rahmenrechtliche Änderungen
1)  Im Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Chemischen Industrie wird im § 18 Abs. (a) folgender 3. Absatz neu eingefügt:
„Lehrlinge, die die Lehrabschlussprüfung mit gutem Erfolg absolvieren, erhalten eine Prämie in Höhe von 200 Euro. Lehrlinge, die sie mit Auszeichnung absolvieren, erhalten eine Prämie in Höhe von 250 Euro. Bestehende betriebliche Regelungen bleiben aufrecht, können aber der Höhe nach darauf angerechnet werden.
Der Anspruch auf die Prämie besteht nur solange, als Lehrbetriebe nach der Richtlinie des Bundes-Berufsausbildungsbeirats zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gemäß § 19c BAG vom 2.4.2009 gefördert werden. Die Änderung oder Aufhebung der Richtlinie führt zum Entfall dieses Anspruchs.“
2)  Im Zusatzkollektivvertrag vom 7.11.1983 über Zulagen und Zuschläge, etc. wird in § 9a der Betrag von „€ 50“ auf „€ 70“ erhöht.
3)  Im Zusatzkollektivvertrag vom 7.11.1983 über die Verrechnung von Kilometergeld für Personenkraftwagen wird in § 2 Abs 3 nach den bereits angeführten Km-Geld-Sätzen folgende Tabelle eingefügt: „Die Höhe des Kilometergeldes bestimmt sich ab 1. Jänner 2011 wie folgt:
bis 15.000 km € 0,42
darüber € 0,395”