Kollektivvertrag
mit dem das Zusatzabkommen zum Kollektivvertrag für Bühnenangehörige der Wiener Privattheater vom 1. September 1984, abgeschlossen zwischen dem Wiener Bühnenverein und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Kunst, Medien, freie Berufe, Sektion Bühnenangehörige und zum Bundestheater-Orchesterkollektivvertrag, abgeschlossen zwischen der Republik Österreich, Bundesministerium für Unterricht und Kunst (Österreichischer Bundestheaterverband) und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Kunst, Medien, freie Berufe, Sektion Musiker, sowie der Bundestheater-Chorkollektivvertrag und der Bundestheater-Ballettkollektivvertrag geändert wird
I.
Das Zusatzabkommen vom 13. Februar 1986, ÖBThV-Zl. 288/86, (der sogenannte Nichtverlängerungskollektivvertrag) sowie die §§ 11 und 12 des Bundestheater-Ballettkollektivvertrages vom 15. Oktober 1991 und der § 11 Chor-Kollektivvertrag vom 28. September 1990 finden auf das Dienstverhältnis von ab 1. September 1999 neu eintretenden Mitgliedern keine Anwendung.