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Bundestheater / Probespielordnung / Beilage

Kollektivvertrag, mit dem die Probespielordnung vom 1.2.2007,

Redaktionelle Anmerkungen Hinterlegte Fassung beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
abgeschlossen zwischen

der Bundestheater-Holding GmbH und der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten – Kunst, Medien, Sport, freie Berufe sowie der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten – Kunst, Medien, Sport, freie Berufe wie folgt geändert wird:


1. Änderung § 7 Absatz 1
§ 7 Absatz 1 lautet:
“(1)  Punktewertung
Höchstpunktezahl: 20 Punkte für jeden Durchgang, hievon
1-10 Punkte für instrumentale Qualität,
1-10 Punkte für Interpretation.

Die Punktewertung für jeden Durchgang ergibt sich aus der Summe der für jeden Bewerber abgegebenen Punkte dividiert durch die Anzahl der Juroren. Es können nur ganze Punkte vergeben werden
Zur Qualifikation für den jeweils nächsten Durchgang muss entweder
  • a)
    die Summe der Punkte aller bisherigen Durchgänge so hoch sein, dass sich pro Durchgang ein Schnittwert von mindestens 11 Punkten ergibt, oder
  • b)
    die Summe der Punkte aller bisherigen Durchgänge so hoch sein, dass sich pro Durchgang ein Schnittwert von mindestens 10,5 Punkten ergibt und der jeweilige Durchgang von der Mehrheit der Juroren zumindest mit 11 Punkten bewertet wurde.

Bei der Bewertung eines Durchganges bleiben jeweils die beiden höchsten und niedrigsten Punktezahlen unberücksichtigt.”


2. Geltungsbeginn
Die Änderung der Probespielordnung vom 1.2.2007 tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.



Wien, am ..... Juni 2015
Für die Bundestheater-Holding GmbH
DI Günter Rhomberg
Geschäftsführer
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft der Gemeindebediensteten – Kunst, Medien, Sport, freie Berufe
Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien
Geschäftsführung
Ing. Christian Meidlinger Angela Lueger
Vorsitzender Vorsitzender-Stellvertreterin