Bundestheater / Probespielordnung / Beilage
Änderung der Probespielordnung vom 1. Februar 2007
abgeschlossen zwischen
der Bundestheater-Holding GmbH und der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten – Kunst, Medien, Sport, freie Berufe sowie der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten – Kunst, Medien, Sport, freie Berufe, Sektion Musik
Änderung § 3b – Zusammensetzung der Jury für das Volksopernorchester
Die Probespielordnung vom 1. Februar 2007 wird wie folgt geändert:
§ 3b Abs 1 Punkt 1.1. lit. d lautet:
“d)
zwei Konzertmeister, ein Stimmführer der 1. Violinen, ein Vorgeiger der 2. Violinen, eine Solobratsche, ein Solocello, ein Solokontrabass, eine 1. Flöte, eine 1. Oboe, eine 1. Klarinette, ein 1. Fagott, ein 1. Horn, eine 1. Trompete, eine 1. Posaune bzw. Tuba, eine Pauke, ein Schlagwerk und eine Harfe.”