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Bundestheater / Probespielordnung / Beilage

Änderung der Probespielordnung vom 1. Februar 2007


abgeschlossen zwischen

der Bundestheater-Holding GmbH und der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten – Kunst, Medien, Sport, freie Berufe sowie der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten – Kunst, Medien, Sport, freie Berufe, Sektion Musik


Änderung § 3b – Zusammensetzung der Jury für das Volksopernorchester
Die Probespielordnung vom 1. Februar 2007 wird wie folgt geändert:
§ 3b Abs 1 Punkt 1.1. lit. d lautet:
“d)
zwei Konzertmeister, ein Stimmführer der 1. Violinen, ein Vorgeiger der 2. Violinen, eine Solobratsche, ein Solocello, ein Solokontrabass, eine 1. Flöte, eine 1. Oboe, eine 1. Klarinette, ein 1. Fagott, ein 1. Horn, eine 1. Trompete, eine 1. Posaune bzw. Tuba, eine Pauke, ein Schlagwerk und eine Harfe.”