Bundestheater / Orchesterangehörige / Beilage
5. Zusatzkollektivvertrag
zum Kollektivvertrag für das nicht darstellende künstlerische Personal im Gesamtbereich der Österreichischen Bundestheater (Bundestheater-Orchesterkollektivvertrag),
abgeschlossen zwischen der Bundestheater-Holding GmbH und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Kunst, Medien, freie Berufe, Sektion Musik
Der Kollektivvertrag für das nicht darstellende künstlerische Personal im Gesamtbereich der Österreichischen Bundestheater (Bundestheater-Orchesterkollektivvertrag) wird wie folgt geändert:
Betriebsvereinbarung Urlaubsregelungen und Vorstellungsdienste
13.
Die Betriebsvereinbarung vom 10. Juni 1998, ÖBThV Zl. 1303/06/1/98, betreffend Urlaubsregelungen, sowie die Vereinbarung vom 10. September 1969, Zl. 5325/69, betreffend Vorstellungsdienste von längerer Dauer, gelten als integrierender Bestandteil des Bundestheater-Orchesterkollektivvertrages. Gleichzeitig tritt die Vereinbarung vom 24.11.1953, Zl. 2933/53, außer Kraft.