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Bundestheater / Gastspielregelung Volksoper / Beilage



Erklärung gemäß § 18 Gastspiel-Kollektivvertrag
Die Vertragspartner des Kollektivvertrages vom 18. April 2001, abgeschlossen zwischen der Bundestheater-Holding GmbH und der Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe betreffend die Teilnahme von Bundestheaterbediensteten an Gastspielen (Gastspiel-Kollektivvertrag) erklären gemäß § 18 Abs. 1 dieses Kollektivvertrags, dass für die Dienstnehmer der Volksoper Wien GmbH die näheren Einzelheiten für das Gastspiel der Volksoper Wien in Japan in der Zeit vom 18. Mai 2008 bis 9. Juni 2008 durch Betriebsvereinbarungen geregelt worden sind.



Wien, am 9. Mai 2008
Bundestheater-Holding GmbH
Geschäftsführer
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund,
Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe
Vorsitzender Zentralsekretär
Für die Sektion Bühnenangehörige
Präsident Sekretär
Für die Sektion Musik
Präsident Sekretär
Für die Sektion Technik
Präsident Sekretär