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Bundestheater / Gastspiel-KV / Beilage

Kollektivvertrag


mit dem der Kollektivvertrag
abgeschlossen zwischen der
Bundestheater-Holding GmbH
und der
Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe
betreffend
die Teilnahme von Bundestheaterbediensteten an Gastspielen
(Gastspiel-Kollektivvertrag)
geändert wird:


Änderung § 11 Berechnung von Dienstlimiten
§ 11 wird folgender Abs. 5 angefügt:
"(5)   Eine Verkürzung der Ruhezeit auf mindestens acht Stunden ist möglich, wenn dies in einer Betriebsvereinbarung vorgesehen ist und außerdem weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Erholung der Arbeitnehmer vereinbart sind."



Wien, am 30. Jänner 2004
Für die Bundestheater-Holding GmbH
(Geschäftsführer)
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund,
Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe
(Vorsitzender) (Zentralsekretär)
Für die Sektion Bühnenangehörige
(Präsident) (Sekretär)
Für die Sektion Musiker
(Präsident) (Sekretär)