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Bundestheater / Ballett/Chor / Beilage

KOLLEKTIVVERTRAG



mit dem Änderungen des
Bundestheater-Ballettkollektivvertrages vom 20.10.2005 und
des Bundestheater-Chorkollektivvertrages vom 15.7.2004
vereinbart werden.
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Hinterlegte Fassung beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz


1. § 10 Abs. 2 des Bundestheater-Ballettkollektivvertrages
§ 10 Abs. 2 des Bundestheater-Ballettkollektivvertrages wird wie folgt geändert:
“(2) War das Mitglied durch mehr als fünf aufeinanderfolgende Jahre in einem Ballett der Bundestheater beschäftigt, so muss ihm eine derartige Verständigung seitens des Dienstgebers, um mit Ablauf der laufenden Spielzeit wirksam zu sein, spätestens bis zum 15. Oktober dieser Spielzeit zugehen. Zeiten, in denen das Mitglied Karenzurlaub gemäß § 28 Abs. 1 in Anspruch genommen hat, sind auf die Beschäftigungsdauer nicht anrechenbar.”


2. § 10 Abs. 4 des Bundestheater-Ballettkollektivvertrages
§ 10 Abs. 4 des Bundestheater-Ballettkollektivvertrages wird aufgehoben.


3. § 10 Abs. 2 des Bundestheater-Chorkollektivvertrages
§ 10 Abs. 2 des Bundestheater-Chorkollektivvertrages wird wie folgt geändert:
“(2) Ist das Mitglied durch mehr als fünf aufeinanderfolgende Jahre in einem Chor im Konzernbereich der Bundestheater-Holding beschäftigt gewesen, so muss ihm eine derartige Verständigung seitens des Dienstgebers, um mit Ablauf des laufenden Spieljahres wirksam zu sein, spätestens bis zum 15. Oktober dieses Spieljahres zugehen. Zeiten, in denen das Mitglied Karenzurlaub gemäß § 24 Abs. 1 in Anspruch genommen hat, sind auf die Beschäftigungsdauer nicht anrechenbar.”


4. § 10 Abs. 4 des Bundestheater-Chorkollektivvertrages
§ 10 Abs. 4 des Bundestheater-Chorkollektivvertrages wird aufgehoben.


5. Wirksamkeitsbeginn
Dieser Kollektivvertrag tritt mit sofortiger Wirksamkeit in Kraft.



Wien, am 30. Juni 2013
Bundestheater-Holding GmbH
Dr. Georg Springer
Geschäftsführer
Für den
Österreichischen Gewerkschaftsbund,
Gewerkschaft der Gemeindebediensteten –
Kunst, Medien, Sport, freie Berufe
Ing. Christian Meidlinger Angela Lueger
Vorsitzender Vorsitzender-Stellvertreterin