Kollektivvertrag
abgeschlossen zwischen
Redaktionelle Anmerkungen
Hinterlegte Fassung beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
a)
der Bundestheater-Holding GmbH, Goethegasse 1, 1010 Wien, und
b)
dem österreichischen Gewerkschaftsbund, younion_Die Daseinsgewerkschaft, Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien
mit welchem die Ermächtigung zur Ausdehnung von Arbeitszeiten durch Betriebsvereinbarungen erteilt wird.
I. Ausdehnung der Arbeitszeiten
Die folgenden Regelungen gelten für alle Mitglieder der Burgtheater GmbH, die an der Burgtheater GmbH mit Bühnenarbeitsvertrag verpflichtet sind.
1. Verlängerung der Normalarbeitszeit bei Arbeitsbereitschaft:
(1)
Verlängerung der Normalarbeitszeit bei Arbeitsbereitschaft:
Aufgrund der Ermächtigung des § 5 Abs. 1 Z. 1 AZG iVm § 5 Abs. 2 Z. 1 AZG wird zugelassen, dass bei Vorliegen von Arbeitsbereitschaft gemäß § 5 Abs. 1 Z. 2 AZG durch Betriebsvereinbarung die wöchentliche Normalarbeitszeit bis auf 60 Stunden, die tägliche Normalarbeitszeit bis auf 12 Stunden ausgedehnt werden kann.
(2)
Verlängerung der Arbeitszeit bei Vorliegen eines erhöhten Arbeitsbedarfs:
Aufgrund der Ermächtigung des § 5 Abs.1 Z.1 AZG iVm § 5 Abs. 2 Z. 1 AZG wird zugelassen, dass bei Vorliegen von Arbeitsbereitschaft gemäß § 5 Abs.1 Z. 2 AZG iVm § 7 Abs. 3 AZG durch Betriebsvereinbarung die Wochenarbeitszeit durch Überstunden bis auf 60 Stunden, die Tagesarbeitszeit bis auf 12 Stunden ausgedehnt werden kann.
II. Kündigung des Kollektivvertrages
Dieser Kollektivvertrag kann von jedem Vertragsteil mittels eingeschriebenen Briefs bis spätestens 31. Jänner eines Jahres jeweils zum 31. August gekündigt werden. Eine erstmalige Kündigung ist frühestens zum 31. August 2019 möglich.
Wien, am 13. November 2017
Für die Bundestheater-Holding GmbH |
Mag. Christian Kircher |
Geschäftsführer |
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund |
Younion_Die Daseinsgewerkschaft |
Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien |
Geschäftsführung |
Ing. Christian Meidlinger |
Angela Lueger |
Vorsitzender |
Vorsitzender-Stellvertreterin |