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Aenderung Historie

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst


ArbeiterInnen/Angestellte
Alle Arbeitnehmer*innen der BRZ GmbH, deren Arbeits- bzw. Lehrverhältnis ab dem 1. Jänner 1997 begründet wird; für Beamte bzw. ehemalige Vertragsbedienstete im Sinne § 7 und 7a BRZ GmBH-Gesetz, soweit sie ihrer Aufnahme in ein Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft bzw. ihrer Überleitung in diesen Kollektivvertrag schriftlich zugestimmt haben.


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
1. Jänner 2001 in der Fassung ab 1. Jänner 2024


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
Erhöhung der KV-Mindestgrundgehälter der Funktionsgruppe 3-9, der Überzahlungsbeträge, der IST-Löhne in den Funktionsgruppen 1 und 2 und der Lehrlingseinkommen um 9,17 % zum 1.1.2024.


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einfache Tätigkeiten: von €  1.785,66 bis 2.639,92 (FG 1-2)
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 3.062,41 bis 4.896,26 (FG 3-4)
  • Hoch qualifizierte Tätigkeiten: von €  4.610,55 bis 8.644,40 (FG 5-9) (ab FG 6 inkl. 10 Überstünden)


Zulagen
Schichtleiterzulage, Schmutzzulage, Erschwerniszulage, Maschinenzulage, „7x24-Zulage“, Kinderzulage und Lehrlingsausbildungszulage


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Wochenstunden
.
Überstundenzuschläge
: 50 %, in der Nacht 100 %; Sonn- und Feiertagsvergütungszuschlag 100 %, ab der 9. Stunde 200 %.


Kündigungsfristen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit Ablauf eines Kalendervierteljahres. Die Kündigungsfristen betragen für beide:
Im 1. und 2. Dienstjahr: 6 Wochen
Nach Vollendung des 2. Dienstjahres: 2 Monate
Nach Vollendung des 5. Dienstjahres: 3 Monate
Nach Vollendung des 15. Dienstjahres: 4 Monate
Nach Vollendung des 25. Dienstjahres: 5 Monate

Nach einer mindestens 10jährigen Dienstzeit bei der BRZ GmbH und Vollendung des 40. Lebensjahres erhöhter Bestandschutz: Kündigung durch den Dienstgeber nur bei Vorliegen bestimmter Gründe zulässig.


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ihr Dienstvertrag kann Klauseln enthalten, die regeln, dass Ihre Ansprüche
verfallen
, wenn Sie diese nicht binnen einer bestimmten Frist gegen den/die ArbeitgeberIn geltend machen!


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
z.B. Anrechnung von Elternkarenz auf zeitabhängige Rechte, Entgeltfortzahlung bei bestimmten Dienstverhinderungen, Zusatzurlaub für Behinderte, Pensionskasse…