KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
ArbeiterInnen/Angestellte
Alle Arbeitnehmer*innen der BRZ GmbH, deren Arbeits- bzw. Lehrverhältnis ab dem 1. Jänner 1997 begründet wird; für Beamte bzw. ehemalige Vertragsbedienstete im Sinne § 7 und 7a BRZ GmBH-Gesetz, soweit sie ihrer Aufnahme in ein Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft bzw. ihrer Überleitung in diesen Kollektivvertrag schriftlich zugestimmt haben.
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
1. Jänner 2001 in der Fassung vom 1. Dezember 2021
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Erhöhung der KV-Mindestgrundgehälter der Funktionsgruppe 3-9, der Überzahlungsbeträge, der IST-Löhne in den Funktionsgruppen 1 und 2.
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Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 3,00 %.
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: von € 1.785,66 bis 2.639,92 (FG 1-2)
- Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.609,46 bis 4.172,07 (FG 3-4)
- Hoch qualifizierte Tätigkeiten: von € 3.982,62 bis 7.365,85 (FG 5-9) (ab FG 6 inkl. 10 Überstünden)
Zulagen
Schichtleiterzulage, Schmutzzulage, Erschwerniszulage, Maschinenzulage, „7x24-Zulage“, Kinderzulage und Lehrlingsausbilderzulage.
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Wochenstunden
.
Überstundenzuschläge
: 50 %; in der Nacht 100 % (22 bis 6 Uhr); Sonn- und Feiertagsvergütungszuschlag 100 %, ab der 9. Stunde 200 %.
Kündigungsfristen
Für ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn mit Ablauf eines Kalendervierteljahres. Die Kündigungsfristen betragen für beide:
Im 1. und 2. Dienstjahr: |
6 Wochen |
Nach Vollendung des 2. Dienstjahres: |
2 Monate |
Nach Vollendung des 5. Dienstjahres: |
3 Monate |
Nach Vollendung des 15. Dienstjahres: |
4 Monate |
Nach Vollendung des 25. Dienstjahres: |
5 Monate |
Nach einer mindestens 10jährigen Dienstzeit bei der BRZ GmbH und Vollendung des 40. Lebensjahres erhöhter Bestandschutz: Kündigung durch den Dienstgeber nur bei Vorliegen bestimmter Gründe zulässig.
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ihr Dienstvertrag kann Klauseln enthalten, die regeln, dass Ihre Ansprüche
verfallen
, wenn Sie diese nicht binnen einer bestimmten Frist gegen den/die ArbeitgeberIn geltend machen!
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
z. B. Anrechnung von Elternkarenz auf zeitabhängige Rechte, Entgeltfortzahlung bei bestimmten Dienstverhinderungen, Zusatzurlaub für Behinderte etc., Pensionskasse