KV-Infoplattform

Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. / Beilage / Lohn/Gehalt

Kollektivvertrag


für die Mitarbeiter der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.

Änderungen vom 1. Jänner 2022
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Änderung Allgemeiner Teil
Abschnitt III: Arbeitsverhinderung und Engeltfortzahlung



§ 15 Sonstige Arbeitsverhinderung
wird ergänzt um folgenden Absatz 3):
3)  Für einen Einsatz gemäß § 8 Abs 3a Angestelltengesetz hat der Mitarbeiter Anspruch auf Freistellung im Ausmaß von bis zu 2 Arbeitstagen. Die Lage der Dienstfreistellung ist zu vereinbaren.



Wien, am 14.12.2021
Bundesimmobiliengesellschaft m. b. H.
Trabrennstraße 2c, 1020 Wien
DI Wolfgang Gleissner DI Hans-Peter Weiss
Geschäftsführer Geschäftsführer
Österreichischer Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Teinfaltstraße 7, 1010 Wien
Dr. Norbert Schnedl Thomas Rasch
Vorsitzender Bundesvertretung Wirtschaftsverwaltung
Vorsitzender des Betriebsrates
Änderung Gehaltsrechtlicher Teil
Abschnitt VII: Verwendungsgruppenschema, Mindestgrundgehälter und Lehrlingseinkommen


§ 31 Verwendungsgruppen
Im gesamten Absatz 4) wird "Technischer Objektmanager Group" ersetzt durch "Competence Manager".
Der erste Satz in Absatz 4 wird ersetzt durch:
Mitarbeiter, die mit der Funktion eines Clustermanagers oder eines Competence Managers mit Personalkoordinationsfunktion betraut werden und in der Verwendungsgruppe III eingestuft sind, erhalten für die Dauer der Ausübung dieser Koordinationsfunktion den Unterschiedsbetrag von der im Kollektivvertrag festgelegten Verwendungsgruppe III F1 auf die Verwendungsgruppe IV F1. Competence Manager ohne Personalkoordinationsfunktion erhalten 65% von diesem Betrag.



Eingefügt wird § 42c:
§ 42c Zulage für Sicherheitsvertrauenspersonen und Ersthelfer
Mitarbeiter, die die genannten Zusatzfunktionen ausüben, erhalten für die Dauer der Ausübung dieser Funktion eine Entschädigung in Höhe von € 100,00 brutto monatlich (14 mal/Jahr) für die Funktion Sicherheitsvertrauensperson im Sinne des§ 10 ASchG und € 50,00 brutto monatlich (14 mal/Jahr) für die Funktion als Ersthelfer gemäß § 26 ASchG.



§ 43 lautet:
§ 43 Arbeitskleidung/Reinigungspauschale
Mitarbeiter die mit einer Betriebsführung betraut sind und Fachkräfte im Facility Objekt Management, die von der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. eine Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt bekommen, erhalten eine Reinigungspauschale für ihre Arbeitskleidung in Form von Warengutscheinen in der Höhe von 100,00 Euro/Jahr. Die Auszahlung der Gutscheine erfolgt quartalsweise an die betroffenen Mitarbeiter.



Wien, am 14.12.2021
Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H
Trabrennstraße 2c, 1020 Wien
DI Wolfgang Gleissner DI Hans-Peter Weiss
(Geschäftsführer) (Geschäftsführer)
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Teinfaltstraße 7, 1010 Wien
Dr. Norbert Schnedl Thomas Rasch
(Vorsitzender) (Bundesvertretung
Vorsitzender des Betriebsrates)