Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. / Beilage / Lohn/Gehalt
Kollektivvertrag
für die Mitarbeiter der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
Änderungen vom 1. Jänner 2022
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Änderung Allgemeiner Teil
Abschnitt III: Arbeitsverhinderung und Engeltfortzahlung
§ 15 Sonstige Arbeitsverhinderung
wird ergänzt um folgenden Absatz 3):
3)
Für einen Einsatz gemäß § 8 Abs 3a Angestelltengesetz hat der Mitarbeiter Anspruch auf Freistellung im Ausmaß von bis zu 2 Arbeitstagen. Die Lage der Dienstfreistellung ist zu vereinbaren.
Wien, am 14.12.2021
Bundesimmobiliengesellschaft m. b. H.
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Trabrennstraße 2c, 1020 Wien
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DI Wolfgang Gleissner |
DI Hans-Peter Weiss |
Geschäftsführer |
Geschäftsführer |
Österreichischer Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
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Teinfaltstraße 7, 1010 Wien
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Dr. Norbert Schnedl |
Thomas Rasch |
Vorsitzender |
Bundesvertretung Wirtschaftsverwaltung |
Vorsitzender des Betriebsrates |
Änderung Gehaltsrechtlicher Teil
Abschnitt VII: Verwendungsgruppenschema, Mindestgrundgehälter und Lehrlingseinkommen
§ 31 Verwendungsgruppen
Im gesamten Absatz 4) wird "Technischer Objektmanager Group" ersetzt durch "Competence Manager".
Der erste Satz in Absatz 4 wird ersetzt durch:
Mitarbeiter, die mit der Funktion eines Clustermanagers oder eines Competence Managers mit Personalkoordinationsfunktion betraut werden und in der Verwendungsgruppe III eingestuft sind, erhalten für die Dauer der Ausübung dieser Koordinationsfunktion den Unterschiedsbetrag von der im Kollektivvertrag festgelegten Verwendungsgruppe III F1 auf die Verwendungsgruppe IV F1. Competence Manager ohne Personalkoordinationsfunktion erhalten 65% von diesem Betrag.
Eingefügt wird § 42c:
§ 42c Zulage für Sicherheitsvertrauenspersonen und Ersthelfer
Mitarbeiter, die die genannten Zusatzfunktionen ausüben, erhalten für die Dauer der Ausübung dieser Funktion eine Entschädigung in Höhe von € 100,00 brutto monatlich (14 mal/Jahr) für die Funktion Sicherheitsvertrauensperson im Sinne des§ 10 ASchG und € 50,00 brutto monatlich (14 mal/Jahr) für die Funktion als Ersthelfer gemäß § 26 ASchG.
§ 43 lautet:
§ 43 Arbeitskleidung/Reinigungspauschale
Mitarbeiter die mit einer Betriebsführung betraut sind und Fachkräfte im Facility Objekt Management, die von der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. eine Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt bekommen, erhalten eine Reinigungspauschale für ihre Arbeitskleidung in Form von Warengutscheinen in der Höhe von 100,00 Euro/Jahr. Die Auszahlung der Gutscheine erfolgt quartalsweise an die betroffenen Mitarbeiter.
Wien, am 14.12.2021
Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H
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Trabrennstraße 2c, 1020 Wien
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DI Wolfgang Gleissner |
DI Hans-Peter Weiss |
(Geschäftsführer) |
(Geschäftsführer) |
Österreichischer Gewerkschaftsbund
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Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
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Teinfaltstraße 7, 1010 Wien
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Dr. Norbert Schnedl |
Thomas Rasch |
(Vorsitzender) |
(Bundesvertretung |
Vorsitzender des Betriebsrates) |