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Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. / Beilage / Lohn/Gehalt

Kollektivvertrag


für die Mitarbeiter der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.

Änderungen vom 1. Jänner 2021
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Änderung Allgemeiner Teil
Abschnitt V: Reisekosten und Aufwandsentschädigungen



§ 20 Allgemeine Bestimmungen Abs 7) Z 2
wird ersetzt durch:
2.  der Anspruch auf Vergütung der Auslagen nur nach entsprechender schriftlicher bzw. digitaler Reisabrechnung besteht.



In
§ 21 Auftragserteilung
wird nach dem Wort "schriftlichen" folgende Passage eingefügt: "bzw. digitalen".
Absatz 2) entfällt.



§ 24 Rechnungslegung
wird ersetzt durch:
Dienstreiseabrechnungen sind grundsätzlich, bei sonstigem Erlöschen des Anspruchs, binnen vier Wochen ab Beendigung der Dienstreise vom Reisenden auf digitalem Wege zur Anweisung der Personalabteilung zu übermitteln.



Wien, am 1.12.2020
Bundesimmobiliengesellschaft m. b. H.
Trabrennstraße 2c, 1020 Wien
DI Wolfgang Gleissner DI Hans-Peter Weiss
Geschäftsführer Geschäftsführer
Österreichischer Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Teinfaltstraße 7, 1010 Wien
Dr. Norbert Schnedl Thomas Rasch
Vorsitzender Bundesvertretung Wirtschaftsverwaltung
Vorsitzender des Betriebsrates
Änderung Gehaltsrechtlicher Teil
Abschnitt VII: Verwendungsgruppenschema, Mindestgrundgehälter und Lehrlingsentschädigung


§ 31 Verwendungsgruppen
Die Verwendungsgruppe 1 wird um folgende Mitarbeiter erweitert:
  • Mitarbeiter ohne Lehrabschluss mit tätigkeitsspezifischen Vorkenntnissen ("Angelernte").


§ 33 Mindestgrundgehälter
Das Mindestgrundgehalt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2021 um 1,5 % erhöht. Die Beträge werden auf den ganzen nachsten Eurobetrag gerundet.
Mindestgrundgehaltstabelle 2021
Verwendungsgruppe I II III IV V Va
b a
Grundstufe 1.946,00 2.015,00 2.439,00 3.005,00 4.305,00 4.628,00
Fachstufe 1.807,00 2.262,00 2.366,00 2.792,00 3.371,00 4.668,00 4.991,00
Fachstufe 1 1.876,00 2.439,00 2.582,00 3.077,00 3.613,00 4.961,00 5.284,00
Fachstufe 2 1.980,00 2.652,00 2.757,00 3.288,00 3.831,00 5.251,00 5.574,00
Fachstufe 3 2.049,00 2.723,00 2.828,00 3.430,00 4.015,00 5.397,00 5.719,00
Expertenstufe 2.757,00 2.899,00 3.503,00 4.231,00
Die IST-Gehälter werden selben prozentuellen Umfang erhöht wie das Mindestgrundgehalt.


§ 35 Lehrlingsentschädigung
Es wird vereinbart, eine Lehrlingsentschädigung im 4. Lehrjahr vorzusehen.
1)  Die Lehrlingsentschädigung wird mit 1. Jänner 2021 wie folgt erhöht. Des Weiteren wird eine Lehrlingsentschädigung im 4. Lehrjahr eingefügt:
im 1. Lehrjahr € 904,00
im 2. Lehrjahr € 1.158,00
im 3. Lehrjahr € 1.406,00
im 4. Lehrjahr € 1.655,00



Wien, am 1.12.2020
Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H
Trabrennstraße 2c, 1020 Wien
DI Wolfgang Gleissner DI Hans-Peter Weiss
(Geschäftsführer) (Geschäftsführer)
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Teinfaltstraße 7, 1010 Wien
Dr. Norbert Schnedl Thomas Rasch
(Vorsitzender) (Bundesvertretung
Vorsitzender des Betriebsrates)