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Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. / Beilage / Lohn/Gehalt

Kollektivvertrag für die Mitarbeiter der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.


Änderungen vom 1. Jänner 2018

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Änderung Gehaltsrechtlicher Teil


Abschnitt VII: Verwendungsgruppenschema, Mindestgrundgehälter und Lehrlingsentschädigung Änderung § 31 Verwendungsgruppen
§ 31 Verwendungsgruppen
1)  Bei den Tätigkeitsbezeichnungen in den Verwendungsgruppen handelt es sich um eine beispielhafte Aufzählung. Sollten neue Beschäftigungen im Unternehmen zu neuen Tätigkeitsbezeichnungen führen, werden diese in den Kollektivvertrag aufgenommen; entsprechende Adaptierungen sind durchzuführen.
Die Höhe der für die einzelnen Verwendungsgruppen geltenden monatlichen Mindestgrundgehälter sind in der nachstehenden Gehaltsordnung festgelegt.
Verwendungsgruppe I
Mitarbeiter, die mitwirkende und unterstützende Tätigkeiten ausüben und diese nach genauer Arbeitsanweisung durchführen, u.a.
  • Kaufmännische Mitarbeiter im Officebereich
  • Erfassungskräfte für Raumdaten
  • Fachkräfte mit handwerklicher Ausbildung (z.B. Servicetechniker wie Schlosser, Elektroinstallateur, Gas- und Wasserinstallateur).
Verwendungsgruppe IIa
Mitarbeiter, die mitwirkende und unterstützende Tätigkeiten ausüben und diese nach genauer Arbeitsanweisung teilweise auch eigenständig durchführen, u.a.:
  • Fachkräfte mit handwerklicher Ausbildung (z.B. Tischler, Schlosser, Elektroinstallateur, Gas- und Wasserinstallateur), die als Standort-Koordinator verwendet werden sowie Fachkräfte mit handwerklicher Ausbildung (Servicetechniker) die als verantwortliche Brandschutzbeauftragte gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz eingesetzt werden
  • Kaufmännische Mitarbeiter mit Fachkenntnissen (z.B. Hausverwaltungs-Assistenz, Buchhalter)
  • Technische Mitarbeiter mit hochbautechnischen-, haustechnischen- oder IT-Fachkenntnissen (z.B. Technischer Objektmanager 2).
Verwendungsgruppe III
Mitarbeiter, die im kaufmännischen und technischen Bereich weitgehend selbständig und eigenverantwortlich nach bestimmten Vorgaben tätig werden, u.a.:
  • Hausverwalter mit Befähigungsnachweis (z.B. Kaufmännischer Objektmanager)
  • Techniker mit ausgezeichneten hochbautechnischen-, haustechnischen- oder ITFachkenntnissen (z.B. Technischer Objektmanager, Fachkräfte Zustandserfassung und - analyse)
  • Fachkräfte, die in komplexen Gebäuden Facility Services Aufgaben ausführen und Mitarbeiter koordinieren (Service Manager)
  • Kaufmännische Mitarbeiter mit ausgezeichneten Fachkenntnissen, die eigenverantwortlich Tätigkeiten verrichten, einem besonders hohen Arbeitsdruck ausgesetzt sind und unter erhöhtem Zeitdruck stehen.
Verwendungsgruppe IV
Mitarbeiter, die auf Grund ihrer einschlägigen fach- und berufsspezifischen Kenntnisse selbständig und eigenverantwortlich Tätigkeiten ausführen u.a.:
  • Technische Mitarbeiter mit herausragenden hochbautechnischen-, haustechnischen- oder ITFachkenntnissen und praktischer Erfahrung, die selbständig Projekte abwickeln (z.B. Projektmanager, Experte Zustandserfassung- und planer)
  • Kaufmännische Mitarbeiter, Juristen, Betriebswirte bzw. Mitarbeiter mit vergleichbarer Ausbildung, die herausragende Fachkenntnisse und praktische Erfahrung aufweisen und die in einer besonderen Verwendung stehen
  • Mitarbeiter, die regelmäßig (z.B. im Organisationsablauf vorgesehen oder rund ein Drittel der Normalarbeitszeit) Leiter von selbständigen Organisationseinheiten der Verwendungsgruppe V vertreten.
Verwendungsgruppe V
  • Leiter von selbständigen Organisationseinheiten bzw. Leiter im Rahmen des dualen Führungsprinzips, die mit der Führung von Mitarbeitergruppen betraut sind.
Verwendungsgruppe Va
Leiter von selbständigen Organisationseinheiten bzw. Leiter im Rahmen des dualen Führungsprinzips, die mit der Führung von Mitarbeitergruppen betraut und darüber hinaus der Geschäftsführung direkt unterstellt sind.
4)  Clustermanager & Technischer Objektmanager Group - Differenzzulage:
Mitarbeiter, welche die Funktion eines Clustermanagers oder eines Technischen Objektmanagers Group eingesetzt werden und in der Verwendungsgruppe III eingestuft sind, erhalten für die Dauer der Ausübung dieser Koordinationsfunktion den Unterschiedsbetrag von der im Kollektivvertrag festgelegten Verwendungsgruppe III F1 auf die Verwendungsgruppe IV F1.
Auf Grund ihrer schon bisher tätigkeitsspezifischen Funktion sind Mitarbeiter die bereits in der Verwendungsgruppe IV eingestuft sind und als Clustermanager oder Technischer Objektmanager 04/07 Group bestellt wurden, ausgenommen. Der Bonus gebührt 14 Mal pro Jahr und wird gleichzeitig mit dem Monatsgehalt ausgezahlt. Bei Wegfall dieser Aufgabe entfällt dieser Bonus. Unter dem Begriff "dauerhaft" versteht man, dass die Tätigkeit voraussichtlich mehr als 13 Wochen lang ausgeübt wird.


Unterzeichnungsprotokoll
Wien, am
Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H
Hintere Zollamtsstraße 1, 1030 Wien
DI Wolfgang Gleissner
(Geschäftsführer)
DI Hans-Peter Weiss
(Geschäftsführer)
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Teinfaltstraße 7, 1010 Wien
Dr. Norbert Schnedl
(Vorsitzender)
Thomas Rasch
(Bundesvertretung
Vorsitzender des Betriebsrates)