KV-Infoplattform

Aenderung Historie

Änderung Allgemeiner Teil

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

Die Änderungen treten mit 1.1 .2023 in Kraft.


Abschnitt II: Arbeitszeit
§ 11 Rufbereitschaft
Das Pauschale für die Rufbereitschaft gemäß Abs 2 wird auf 2,50 Euro/Stunde für Montag bis Freitag respektive 3 Euro/Stunde für Rufbereitschaft an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sowie für die in § 5 Abs. 2 genannten Tage erhöht.


Abschnitt III: Arbeitsverhinderung und Entgeltfortzahlung
§ 15 Sonstige Arbeitsverhinderung wird wie folgt ergänzt:
Bei Lehrlingen zur Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung 3 Arbeitstage



Wien, am 7.12.2022
Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H
Trabrennstraße 2c, 1020 Wien
DI Wolfgang Gleissner DI Hans-Peter Weiss
Geschäftsführer Geschäftsführer
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Teinfaltstraße 7, 1010 Wien
Dr. Norbert Schnedl Thomas Rasch
Vorsitzender Bundesvertretung Finanz
Vorsitzender des Betriebsrates